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Status der Beiträge
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Die Kanzlerin direkt
Thema Renteneintritt
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin.
Wenn es um das Datum des Renteneintritt ohne Abzug geht.
Es fangen zwei Leute am gleichen Tag ihre Ausbildung an. Der eine ist 1954 geboren, fängt seine Ausbildung mit 15 Jahren an. Der andere ist Anfang 1955 geboren und ist bei Ausbildungsbeginn 14 Jahre alt.
Derjenige, der 1954 geboren ist,kann zum Jahresende 2017 ohne Abzug in Rente gehen. Aber der andere der 1955 geboren ist, die gleiche Anzahl an Jahren eingezahlt hat, wie der andere, muss hingegen 7Monate länger arbeiten, um ohne Abzug in Rente gehen zu dürfen. Jetzt meine frage Frau Bundeskanzlerin, wie soll ich das jetzt verstehen. Kann das sein, dass da ein Rechenfehler begangen worden ist? Also, dass hätte ich schon mal gerne gewusst.
Mit freundlichen Grüßen
H.J.Kinzel
Kommentare (1)Schließen
am 12. Oktober 2017
1.
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