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Die Kanzlerin direkt
Atomwaffen und das Völkerrecht
Sehr geehrte Frau Merkel!
Die Androhung des Einsatzes und der Einsatz von Atomwaffen verstoßen generell gegen das internationale Kriegsvölkerrecht und gegen die Prinzipien und Regeln der Menschenrechte. Dies entschied der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag am 08.07.1996 in einer gutachterlichen Stellungnahme auf Anfrage der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Der Einsatz wäre völkerrechtswidrig. Warum dann die Lagerung von US-Atombomben auf dem Fliegerhorst in Büchel?
Die Bundesregierung gratulierte ICAN zwar zu der Auszeichnung hält aber dennoch an der atomaren Abschreckung fest. "Die Bundesregierung unterstützt das Ziel einer Welt ohne Atomwaffen", sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer. "Wir müssen allerdings anerkennen, dass von einigen Staaten nukleare Waffen nach wie vor als ein Mittel militärischer Auseinandersetzung betrachtet werden." Solange dies der Fall sei und Deutschland und Europa hiervon bedroht seien, bestehe die Notwendigkeit einer atomaren Abschreckung durch die NATO fort.
Mit dieser Argumentation muss jedes Land dieser Erde Angst vor einem Einsatz von Atomwaffen haben. Das Recht einer „Nuklearen Teilhabe“ haben Deutschland, Belgien, Italien, Niederlande und die Türkei. Warum dann keine nukleare Teilhabe der nicht nuklearen NATO-Staaten und der nicht-packgebundenen Länder?
Mit freundlichen Grüßen
Wolf Hohwald
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am 13. Oktober 2017
1.
am 17. Oktober 2017
2.
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