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Abstimmungszeit beendet
Autor Till Benz am 13. Oktober 2017
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Die Kanzlerin direkt

Katalonien: Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaat - aber kein Selbstbestimmungsrecht der Völker?

Mir ist nir nicht nachvollziehbar wie ein Demokrat das Selbstbestimmungsrecht der Völker als unteilbares und unveräußerliches Recht ablehnen kann.

Die Demokratie sieht das Volk als einzig legitimen Souverän.
Und der Rechtsstaat steht für die Ablösung des Rechts des Stärkeren durch die Stärke des Rechts.

1795 haben die Nachbarländer Polen aufgeteilt, Polen hat als Staat nicht mehr existiert.
Nach dem ersten Weltkrieg haben die Siegermächte 1918 Polen in anderen Grenzen als Staat wiedererschaffen.
Hatten deshalb die Polen zwischen 1795 und 1918 kein Recht auf Selbstbestimmung. Und durch die Willkür der Sieger waren die Polen ab 1918 dann wieder ein Volk i.S.d. Rechts?

Ich sehe nicht wie irgendein Demokrat oder ein Befürworter von Rechtsstaatlickeit oder Menschenrechten das so sehen kann. Aber genau das ist die Position des Völkerrechts und der demokratisch gewählten Regierungen Europas.

In meinen Augen ist diese Position unvereinbar mit den Grundwerten (Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit) auf denen demokratische Rechtsstaaten basieren und die Positionen sind somit verfassungswidrig.
Ich sehe auch nicht, wie man eine andere Auffassung begründen könnte.

Wenn die Bundesregierung also meint, demokratische Rechtsstaaten könnten das Selbstbestimmungsrecht der Völker ablehnen und das Recht über das eigene Schicksal (alleine) zu entscheiden stehe nur den zumeist durch willlkürliche Grenzziehung der jeweils Mächtigsten entstandenen Nationalstaaten zu, würde mich interessieren wie man meint das begründen zu können ohne gegen alles zu verstoßen wofür demokratische Rechtsstaaten stehen.

Es würde mich freuen, wenn Sie sich die Zeit für eine Begründung nehmen.
Noch mehr freuen würde ich mich, wenn die Bundesregierung ihre Position diesbezüglich nochmal überdenken würde.