Sehr geehrte Frau Wagener,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Aufgabe des Staates ist es, seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Das gilt selbstverständlich auch in den Fällen, in denen sich Kriminelle die Möglichkeiten des Internets zunutze machen, um schwere Straftaten zu begehen.
Das von Ihnen angesprochene „Darknet“ ist jedoch keine einheitliche, technisch abgegrenzte Struktur, auf die staatliche Behörden einen direkten Zugriff hätten. Vielmehr handelt es sich dabei um zahlreiche Netzwerke, die über die gängigen Suchmaschinen nicht zugänglich sind. Stattdessen lassen sich diese Netzwerke nur über spezielle Software und mit Kenntnis der Zieladressen und gegebenenfalls der Zugangsdaten erreichen.
Die Vorgehensweise im „Darknet“ ist auch nicht per se kriminell. In Diktaturen kann sie für Journalisten oder Angehörige der Opposition eine von wenigen Möglichkeiten sein, ohne staatliche Überwachung zu kommunizieren. Allerdings ziehen die Strukturen des „Darknet“ aufgrund des hohen Grades an Verschlüsselung und Anonymisierung vielfach Straftäter an. Weitere Informationen auf der Internetseite des Bundeskriminalamtes (BKA):
https://www.bka.de/SharedDocs/Reden/DE/vogtArtikelDarknet...
Die Bekämpfung von Internetkriminalität – auch im „Darknet“ – ist schon seit einiger Zeit Schwerpunkt der Arbeit des BKA. Bereits vor einigen Jahren wurde dort eine besondere Gruppe „Cybercrime“ eingerichtet. Kooperationspartner des BKA sind dabei die Spezialabteilungen der Ermittlungsbehörden in den Ländern. Erfolgreiche Ermittlungsverfahren gegen Betreiber von „Darknet“-Plattformen zeigen, dass diese Arbeit wirkt, auch wenn sie kompliziert und langwierig ist.
Ein weiterer Baustein ist die Regelung zur Online-Durchsuchung. Damit können Ermittler – unter strengen Voraussetzungen – den Computer eines Verdächtigen nach Hinweisen auf Straftaten untersuchen.
Zudem hat der Bundesinnenminister zur technischen Unterstützung der Sicherheitsbehörden die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich – ZITiS – ins Leben gerufen. Hier entwickeln u.a. Informatiker, Nachrichtentechniker und Mathematiker z.B. Entschlüsselungsmethoden und andere Hilfsmittel, um die Arbeit der Sicherheitsbehörden im Bereich Internetkriminalität weiter zu verbessern. https://www.zitis.bund.de
Was das Thema Kinderpornografie im Internet betrifft, so wird sie auf zwei Ebenen bekämpft: Zum einen geht es um die konsequente Strafverfolgung. Darüber hinaus setzt die Bundesregierung auf das Löschen kinderpornografischer Inhalte durch die privaten Internetprovider, auf deren Servern die entsprechenden Daten gespeichert sind. Hierzu arbeiten staatliche und nichtstaatliche Akteure eng zusammen. Beteiligt sind insbesondere das BKA, die länderübergreifende Stelle jugendschutz.net, die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter und die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Weitere Informationen dazu im aktuellen „Löschbericht Kinderpornografie“:
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Statistiken/Do...
Darüber hinaus prüft die Bundesregierung kontinuierlich, wie das Sicherheitsniveau im digitalen Raum weiter erhöht werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 02. November 2017
1.
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