Sehr geehrter Herr Bollack,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, werden nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes versorgt. Das bedeutet für die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen: Wer akut erkrankt ist oder Schmerzen hat, erhält – so wie Sie richtig beschreiben - den Arztbesuch wie auch notwendige Arznei- und Verbandsmittel bezahlt. Zudem können alle Asylsuchenden Schutzimpfungen und medizinisch notwendige Vorsorgeuntersuchungen erhalten.
Ist ein Asylbewerber anerkannt oder länger als 15 Monate in Deutschland, hat er Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die gesetzlichen Krankenkassen sind an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gebunden. Das heißt: Leistungen müssen wirtschaftlich sinnvoll und medizinisch notwendig sein. Was medizinisch notwendig ist, entscheidet der behandelnde Arzt. Das gilt auch für den Zahnersatz.
https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Fluech...
Im Aufenthaltsgesetz ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen Familienangehörige von Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten nachzugsberechtigt sind. Diese Regelungen berücksichtigen auch internationale und europäische Vorgaben.
Das „Asylpaket II“ vom März 2016 setzt den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre, also bis März 2018, aus. Dies trägt der besonderen Belastungssituation infolge der sehr hohen Zahl von Schutzsuchenden seit Herbst 2015 Rechnung.
Wie viele Personen am Ende tatsächlich einen Antrag auf Familiennachzug stellen werden und wie viele Personen im Rahmen der Familienzusammenführung tatsächlich nach Deutschland kommen, lässt sich schwer prognostizieren.
Auch ein wirtschaftlich starkes Land wie Deutschland kann auf Dauer nicht so viele Migranten aufnehmen wie 2015. Inzwischen ist es gelungen, die Zahl der Flüchtlinge, die bei uns Schutz suchen, spürbar zu reduzieren.
Weitere Informationen: https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Fluech...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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