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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Beantwortet
Autor Wolfgang Bollack am 16. Oktober 2017
11464 Leser · 9 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Zahnersatz für Flüchtlinge?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin.
ich selbst bin CDU Mitglied und selbständiger Zahntechniker Meister.. Ich kann es kaum glauben, in der letzten Zeit bekommen wir immer häufiger Zahnersatzaufträge von Zahnärzten für Flüchtlinge. Bisher kannte ich die Regelung, dass Flüchtlinge nur akute Schmerzbehandlungen von der Kasse bezahlt bekommen. Nun sehe ich, dass immer mehr Flüchtlinge, die noch nie irgend einen Zahnersatz bekommen haben plötzlich bei uns mit Zahnersatz auf Kosten des deutschen Steuerzahlers versorgt werden. Das kann doch wohl nicht wahr sein oder? Deshalb meine Frage an Sie, nach welchem Recht bekommen Flüchtlinge bei uns neuerdings Zahnersatzleistungen die von uns Steuerzahlern bezahlt werden? Das ist doch wohl deutlich zu viel des Guten. So etwas geht doch sofort wie ein Lauffeuer um in die ganze Welt und zieht damit immer noch mehr Flüchtlinge in unser Land. Wenn nun auch noch der Familiennachzug genehmigt wird, kommen weitere immense Kosten für Kinder und Schwangere hinzu. Haben Sie sich darüber schon einmal Gedanken gemacht?
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin wie wollen Sie diese Missstände unterbinden, angesichts immer weiter steigender Kosten für Flüchtlinge. Das erzeugt viel Unmut in der Bevölkerung und bringt immer mehr Wasser auf die Mühlen von AFD und sonstigen Rechtspopulisten.
ich bitte um Antwort:
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Bollack

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 10. November 2017
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Bollack,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, werden nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes versorgt. Das bedeutet für die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen: Wer akut erkrankt ist oder Schmerzen hat, erhält – so wie Sie richtig beschreiben - den Arztbesuch wie auch notwendige Arznei- und Verbandsmittel bezahlt. Zudem können alle Asylsuchenden Schutzimpfungen und medizinisch notwendige Vorsorgeuntersuchungen erhalten.

Ist ein Asylbewerber anerkannt oder länger als 15 Monate in Deutschland, hat er Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die gesetzlichen Krankenkassen sind an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gebunden. Das heißt: Leistungen müssen wirtschaftlich sinnvoll und medizinisch notwendig sein. Was medizinisch notwendig ist, entscheidet der behandelnde Arzt. Das gilt auch für den Zahnersatz.
https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Fluech...

Im Aufenthaltsgesetz ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen Familienangehörige von Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten nachzugsberechtigt sind. Diese Regelungen berücksichtigen auch internationale und europäische Vorgaben.

Das „Asylpaket II“ vom März 2016 setzt den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre, also bis März 2018, aus. Dies trägt der besonderen Belastungssituation infolge der sehr hohen Zahl von Schutzsuchenden seit Herbst 2015 Rechnung.

Wie viele Personen am Ende tatsächlich einen Antrag auf Familiennachzug stellen werden und wie viele Personen im Rahmen der Familienzusammenführung tatsächlich nach Deutschland kommen, lässt sich schwer prognostizieren.

Auch ein wirtschaftlich starkes Land wie Deutschland kann auf Dauer nicht so viele Migranten aufnehmen wie 2015. Inzwischen ist es gelungen, die Zahl der Flüchtlinge, die bei uns Schutz suchen, spürbar zu reduzieren.
Weitere Informationen: https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Fluech...

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (9)Schließen

  1. Autor Christian Adrion
    am 17. Oktober 2017
    1.

    Zahnlos rumlaufen, durfen in diesem Land nur deutsche Rentner. Das Beste für die Gäste unsere Goldstücke.

  2. Autor Hartwig Gebmeyer
    am 17. Oktober 2017
    2.

    Hochachtung für ihren Mut, wenn dem so ist und sie das nachweisen können, ist das wieder mal eine riesen Ungerechtigkeit. Ich wünsche mir, sicher im Namen vieler Deutscher die zahnlos umher laufen müssen, diesen Sachverhalt an die entsprechenden Behörden. bzw. Politiker heran zu tragen. Diese Sache muss ehrlich geklärt werden und sollte an Frau Merkel weiter geleitet werden. Also liebes Team hier, wenn die Möglichkeit besteht, diese Sache bitte unbedingt an Frau Merkel weiter reichen.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 18. Oktober 2017
    3.

    Ich habe keine Zweifel, dass die Ausführungen
    von >Wolfgang< auf der Wahrheit basieren.

    Auch das das die Wut und den Unmut der Wähler
    und Nicht-Wähler, ins Unermeßliche
    steigern wird.

    ***
    Der Krug geht solange zum Brunnen
    bis er bricht.
    ******

  4. Autor ines schreiber
    am 21. Oktober 2017
    4.

    Das geht schon länger so !
    erst hat Stadt oder Gemeinde gezahlt , jetzt Krankenkassen !

  5. Autor Wolfgang Bollack
    am 23. Oktober 2017
    5.

    Das zahlen meines Wissens nicht die Krankenkassen sondern die Sozialämter.
    Also wir Steuerzahler.

  6. Autor Doris Reichling
    am 31. Oktober 2017
    6.

    Herr Bollack, SUPER, dass Sie Ihren Beitrag eingestellt haben!!! Ich habe auch von solchen Behandlungen gehört. Sie haben berufsbedingt mehr Einblick in die Thematik. Es war ja sooo wichtig, dass die Flüchtlinge eine Versichertenkarte bekommen, damit werden dann wahrscheinlich klammheimlich auch diese Dinge bezahlt.
    Meines Wissens bezahlen die Kommunen nur ganz geringe Beiträge für die Flüchtlinge in die Krankenkassen, d.h. wir gesetzlich Versicherte müssen wieder mal für die Kosten aufkommen..............
    Offiziell wird kommuniziert, dass nur eine Schmerzbehandlung erfolgt - WARUM werden die Bürger immer wieder angelogen?
    Inzwischen gibt es Festbeträge für Zahnbehandlungen, ICH muss für jede Füllung zwischen € 100,-- und € 250,-- selbst tragen. Es gab Zeiten, da waren Zahnfüllungen kostenfrei für uns Versicherte.
    Meines Wissens war es früher so, dass die Sozialämter die Kosten übernommen haben, inzwischen gibt es in einigen Bundesländern für Flüchtlinge die Versichertenkarten. Ich denke in diesen Fällen werden die Kosten von den gesetzlich Versicherten getragen, also von uns!!!!
    Ob wir damit einverstanden sind, interessiert unsere Politiker nicht!

  7. Autor ines schreiber
    am 01. November 2017
    7.

    Zu 7
    Frau Reichling wir zahlen immer ....ist nur anderer Topf !

  8. Autor Erhard Jakob
    am 02. November 2017
    8.

    Ich sehe das genauso,
    wie Ines Schreiber!
    .
    Am Ende ist es doch egal, ob wir Krankenversicherten
    oder wir Steuerzahlen die Arztkosten der Asyl-
    berwerber bezahlen.

    Schlimm ist nur, dass die Krankenkassen uns
    Versicherten immer weniger Leistungen
    bezahlen wollen.

    Wenn erforderliche medizinische Leistungen
    notwenig werden, muss man diese über
    die Gerichte bzw. Medien einfordern.

    Da ist doch was faul im
    Staate Deutschland!

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