Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Tom Roehl am 27. Oktober 2017
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Die Kanzlerin direkt

Anrechnung von Lohn in Werkstätten für Menschen mit Behinderung auf Grundsicherungsleistungen

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
ich arbeite in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Ich arbeite täglich 7 Stunden und bekomme dafür einen Lohn von 169 €. Leider wird mir dieser Lohn jeden Monat auf die Grundsicherungsleistungen angerechnet. Ich finde es ungerecht, dass mir Geld abgezogen wird, obwohl ich dafür täglich arbeite.
Meine Frage ist: Können die Sozialgesetze nicht so verändert werden, dass mein Arbeitslohn nicht auf die Grundsicherungsleistungen angerechnet wird.
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Weber