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Beantwortet
Autor I. von Platen am 27. Oktober 2017
12464 Leser · 15 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Einwanderung durch die Asyltür

Sehr geehrte Frau Merkel,
bekanntlich wird jeder aufgenommen, der an der Grenze oder auch im Inland das Wort „Asyl“ einigermaßen verständlich aussprechen kann. Dann folgt ein z.T. sehr lange dauerndes Asylverfahren. Bekannt ist auch, dass es im Ergebnis diverse Gruppen von „Einwanderern“ gibt: anerkannte Asylbewerber, abgelehnte Asylbewerber, solche mit subsidiärem Schutz, Geduldete, etc.etc.
Zu Abschiebungen kommt es kaum, an einer Hand abzählbare abgelehnte und auch noch straffällig gewordene Asylbewerber werden unter extremen Kosten in ihre Länder zurückgebracht, damit sieht es wohl für alle Gruppen letztendlich so aus, dass (fast) jeder bleibt.
Auch für anerkannte Flüchtlinge galt, dass es nach 3 Jahren eine Überprüfung ihres Status geben musste. Durch eine Gesetzesänderung zum 1.8.2015 muss das BAMF diese Überprüfung nur noch in wenigen, seltenen Fällen vornehmen mit dem Ergebnis, dass der „Flüchtling“ nach 3 Jahren automatisch einen Rechtsanspruch auf unbefristeten Aufenthalt erhält! https://www.welt.de/politik/deutschland/article170082939/...
Muss man dann zusammenfassend nicht sagen, dass durchweg das Asylrecht zur massenhaften Einwanderung missbraucht wird? Was gedenken Sie dagegen zu tun? Ein Bündnis mit den Grünen wird sicher nicht hilfreich sein, um diesen Missbrauch zu beenden.
MfG, I.v.Platen

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 01. Dezember 2017
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau von Platen,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Kanzlerin hat immer wieder deutlich gemacht: Diejenigen, die hier kein Aufenthaltsrecht bekommen, die nicht als Asylbewerber anerkannt sind und keinen Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention oder subsidiären Schutz erhalten, müssen unser Land auch wieder verlassen. Denn grundsätzlich gelten das Asylrecht und der Schutz für Flüchtlinge nur, solange in ihren Herkunftsländern Krieg herrscht bzw. sie dort politisch verfolgt werden.

Bund und Länder haben bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht bereits viele Verbesserungen erreicht: Die Zahl der Ausreisepflichtigen, die in ihre Herkunftsstaaten zurückkehren, ist 2016 deutlich höher als in den Vorjahren. Das belegen die aktuellen Zahlen des Bundesinnenministeriums:
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Migration-Integration/Au...

Insbesondere im Irak normalisiert sich die Lage erfreulicherweise. Nach den Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sind seit 2016 sind mehr als 8.000 Iraker über die geförderte freiwillige Ausreise aus Deutschland in ihre Heimat zurückgekehrt.

Abschiebungen nach Afghanistan werden inzwischen wieder fortgesetzt. Das heißt: Straftäter, Gefährder sowie Personen, die sich hartnäckig der Identitätsfeststellung verweigern, können dorthin zurückgeführt werden.

Darüber hinaus hat der Gesetzgeber im vergangenen Halbjahr gehandelt. Das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht erleichtert die Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern. Es sieht u.a. die Ausweitung der Abschiebehaft für Ausreisepflichtige vor, wenn von ihnen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit ausgeht. Außerdem ist eine erleichterte Überwachung mit Hilfe von Fußfesseln möglich, wenn ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse besteht. Zudem gilt eine verschärfte Residenzpflicht für Geduldete, wenn diese ihre Rückführung durch vorsätzlich falsche Angaben, durch Täuschung über die Identität oder die Staatsangehörigkeit aktiv verhindern oder verzögern.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/02...

Die Bundesregierung ist sich mit den Bundesländern einig: Es bedarf weiterer Anstrengungen, um die Ausreisepflicht von Menschen durchzusetzen, die kein Aufenthaltsrecht bei uns haben. Hier bestehen nach wie vor Defizite. Wichtigste Hindernisse sind die mangelnde Kooperation der Ausreisepflichtigen, die von der Verweigerung der Kooperation bis zu Täuschungshandlungen und Untertauchen reicht. Hinzu kommen die hohe Anzahl und Dauer der Gerichtsverfahren gegen negative Asylbescheide. Zudem kooperieren die Herkunftsstaaten nicht immer bei der Identifizierung eigener Staatsangehöriger und bei der Ausstellung von Passersatzpapieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (15)Schließen

  1. Autor ines schreiber
    am 27. Oktober 2017
    1.

    Da fällt einem nichts mehr zu ein ....
    was haben wir bloß für einen Amtsschimmel !
    und Politiker die sich und den Behördenapperat , nicht der Zeit und Situation anpassen können !

  2. Autor Felizitas Stückemann
    am 29. Oktober 2017
    2.

    Es darf NIEMAND mehr ohne sich ausweisen zu
    können, ins Land. Dafür muss es dringend eine
    gesetzliche Regelung geben. Wir sind schon zu
    weit im Chaos. Das gibt es in keinem anderen
    Land: Jeder kann rein, niemand mehr raus. Selbst
    Kriminelle nicht. Was ist das für eine Logik, Frau Bundeskanzlerin, zu unserem Schaden ? Die Lügen
    müssen ein Ende haben. Wir sind nicht die Wüste.
    ( Siehe auch Bericht über den Familiennachzug
    der garnicht festgestellt werden kann !)

  3. Autor Johannes Wollbold
    am 30. Oktober 2017
    3.

    Der Welt-Artikel redet nicht von einem Automatismus des unbefristeten Aufenthalts. Zunächst 100.000 Asylverfahren sollen überprüft werden, und unbefristet kann ohne weitere Wartefrist von 2 Jahren nur bleiben, wer Arbeit hat, also die Steuerzahler nichts kostet (außer den 1.000 Ausgaben, die von Steuern für alle bezahlt werden...). Ganz abgesehen von humanitären Aspekten und dem Recht auf Selbstbestimmung (ob man etwa schon in ein zerbombtes Land zurückkehren will oder hier eine neue Heimat gefunden hat): Wir brauchen diese Leute, die die Chance des Flüchtlingsschutzes genutzt haben! Natürlich führt Asyl auch zu dauerhafter Einwanderung (z.B. bei einem Freund von mir, der vor 6 Jahren eingebürgert wurde). Das begrüße ich - streiten kann man natürlich über den Umfang, die Bedingungen und - auch wenn mir das weh tut - Abschiebungen.

  4. Autor Ingeborg von Platen
    Kommentar zu Kommentar 3 am 01. November 2017
    4.

    - 100.000 Asylverfahren "sollen" überprüft werden.
    - auch wenn der Flüchtlingsschutz vom BAMF aberkannt wird, bleiben die sog. Flüchtlinge oft/meist im Land
    - die Steuerzahler zahlen alles, es gibt keine staatliche Ausgabe an sich, es wird alles von den steuerzahlenden Bürgern bezahlt
    - warum "brauchen" wir Menschen, die illegal eingereist sind und hier bleiben gleichgültig, ob sie darauf ein Recht haben oder nicht? Ein Einwanderungsland sucht sich die Einwandernden aus und zwar u.a. nach ihren Qualifikationen.

  5. Autor Felizitas Stückemann
    am 02. November 2017
    5.

    Zu 3.:Was soll das denn ? ..." Selbstbestimmnung ...ob man
    in ein zerbombtes Land zurückkehren will.... ? Oh no, das
    "zerbombte Land" muss schließlich aufgebaut werden ! Das
    haben unsere Vorfahren 1945 auch gemacht: In den Städten
    in Trümnern gelebt, Steine geköpft und wieder aufgebaut!
    Sind nicht davongelaufen, gekniffen, eine "neue Heimat"
    gefunden. Schon garnicht in einem kulturfremden Land,
    für das man auch klimatisch von Geburt an nicht toxidisch
    ausgestattet ist. Für den Orient kann Heimat nicht der Okzident
    sein. Parallelgesellschaften schaden Beiden

  6. Autor Johannes Wollbold
    Kommentar zu Kommentar 5 am 02. November 2017
    6.

    Hallo Frau Stückenmann,

    Ihr Vergleich hinkt. So herum passt er: Nicht alle, die aus Nazi-Deutschland geflohen sind, sind wieder zurückgekommen, sondern haben anderswo eine neue Heimat gefunden. Vor allem Juden - sie hatten wirklich starke Gründe, in unser damaliges Horror-Land nicht zurückzukehren.

    Ähnlich: Wollen Sie Syrer zwingen, nach Assad-Syrien (kein Ende in Sicht!) zurückzugehen? Auch wenn der Schuft sich mal ein demokratisches Mäntelchen umhängen sollte.

  7. Autor Christian Adrion
    am 03. November 2017
    7.

    Der WDR had gerade in arabischer Sprache eine Einladung für die arabische Welt ausgesprochen. Er gab auch Ratschläge und Tipps wie man einer Abschiebung entgehen kann. Wer 6 Monate im Land ist hieß es, kann nicht mehr abgeschoben werden. Der hat dann die Rundumversorgung bis zur Bahre. Der Bezahler wird nicht gefragt.

  8. Autor Johannes Wollbold
    Kommentar zu Kommentar 7 am 03. November 2017
    8.

    "Wer 6 Monate im Land ist hieß es, kann nicht mehr abgeschoben werden.": Ich kann mir nicht vorstellen, dass der WDR eine solche Falschmeldung verbreitet. Haben Sie dafür einen seriösen Beleg?

    Und um "Rundumversorgung bis zur Bahre" geht es auch nicht - wer hier arbeitet oder eine Ausbildung macht, hat eine wesentlich bessere Chance, auch bei abgelehntem Asylantrag hier zu bleiben.

  9. Autor Johannes Wollbold
    Kommentar zu Kommentar 8 am 03. November 2017
    9.

    Aha, Herr Dischinger schreibt in Kommentar 1 dort Näheres: http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/totaler-kontrol...
    Also keine Abschiebung nach 6 Monaten in ein EU-Land nach Dublin III - aber ein generelles Abschiebeverbot ist natürlich Unsinn, und das ist auch weltweit bekannt. Für schnellere Abschiebungen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird die neue Bundesregierung schon sorgen - Rechtsstaatlichkeit ist Konsens.

  10. Autor Felizitas Stückemann
    am 03. November 2017
    10.

    Zu 6.: Unsinn ! kennen Sie Assad ? Wissen Sie, dass er
    zu den Aleviten gehört und Sekulant ist ? Wissen Sie,
    dass vor dem Bürgerkrieg alle Religionen friedlich
    miteinander leben konnten ? Fragen Sie den Pater
    Daniel Maes, der dort lebt, der es besser wissen muss!
    Der Krieg entstand gerade deswegen, weil die umliegenden
    arabischen Länder einen Religionsstaat wollen, nicht
    einen Sekzulanten. Wenn es das Gesatz zur Rückkehr
    vorschreibt, kann man das nicht "gezwungen" nennen.
    Wir sind derzeit auch durch Gesetze "gezwungen" das
    Tohuwabohu mit den aktuell lt. Statistik 1,6 Millionen
    Flüchtlingen hinnehmen zu müssen. Haben wir eine
    Selbstbestimmung ?? wollen wir das ?? Mit den Folgen,
    dass Abgelehnte, die eigentlich nach Hause kehren
    MÜSSEN, garnicht daran denken und unsere Gerichte
    inzwischen mit rd. 300.000 Anträgen überhäufen, sodass
    manche Verfahren, mit wiederum Ablehnung, länger
    dauern, selber schuld, wenn man dann doch noch zurück MUSS!
    Das ist dann auch Gesetz !
    Zu 8:. Wer 6 Monate im Land ist, kann nicht mehr in das Land
    abgeschoben werden, in dem er zuerst angekommen war !

  11. Autor Felizitas Stückemann
    am 03. November 2017
    11.

    Erläuterung zu Komm. 5, weil in Komm. 6, das wohl nicht
    richtig verstanden wurde: Unsere Vorfahren nämlich,
    "Sind nicht davongelaufen, gekniffen, eine "neue Heimat"
    gefunden. Schon garnicht in einem kulturfremden Land,
    für das man auch klimatisch von Geburt an nicht toxidisch
    ausgestattet ist." Dazu passt Komm 6. eben nicht .. "Nicht
    alle, die aus Nazi-Deutschland geflohen sind, sind wieder
    zurückgekommen,...... "
    Unsere Vorfahren waren ja in den Trümmern verblieben, wie
    in Komm. 5 gesagt, sind eben nicht geflohen ! Wo hätte es
    auch damals ein Land gegeben, in das man hätte fliehen
    können und nur die Hand aufzuhalten braucht ??

  12. Autor Johannes Wollbold
    Kommentar zu Kommentar 10 am 03. November 2017
    12.

    Hallo Frau Stückemann,

    über Assad diskutiere ich hier nicht.

    Und JA: REFUGEES WELCOME! RECHTSSTAAT und Klageweg durch mehrere Instanzen: JA!

    Ich respektiere, dass Sie sich überfordert fühlen - ich bin es nicht! Das ist meine Selbstbestimmung! Sie konnten bei der Bundestagswahl Ihre Stimme zur Geltung bringen - tun Sie nicht so, als gehörten Sie zu einer verfolgten Minderheit. Wenn es mit der Koalitionsregierung klappt, ist sie durch eine Mehrheit legitimiert. Und Ihr Drang nach Abschottung und Abschiebung ist doch schon seit anderthalb Jahren Regierungspolitik. Wird sich noch verschärfen, da seien Sie mal beruhigt.

  13. Autor Felizitas Stückemann
    am 03. November 2017
    13.

    Zu 12.: Natürlich diskutieren Sie über Assad in 6. Abs.2.
    Ich bin nicht überfordert ! Es sind die Gerichte denen man
    Unmöglichrs zumutet. Ich bin auch nicht für Abschottung,
    wohl aber für Kontrollen und dass ohne Dokument Niemand
    eineisen darf! Abschottung ab es nur zum G 20 Gipfel. Da
    sind der Polizei u.a. mehrere hundert Kriminelle ins Netz
    gegangen, weshalb die GdP solche Abschottungen weiter
    fordert. Leider aber ist das eben nicht geschehen, wie
    hier behauptet. Und Abschiebungen sind auch immer wieder
    zurückgenommen worden, wenn es denn einmal 14 an der
    Zahl waren. Letztendlich hat Frau Merkel nur 2 kleine
    Parteien an der Seite, die größeren Parteien sind die SPD
    und die AfD. Kleine Parteien spiegeln aber in sich nicht die
    Mehrheit wider, nur in der Summe. ..."tun Sie nicht so.."
    ist übrigens ein Duktus, der nicht zu mir passt.

  14. Autor Christina Burger
    am 07. November 2017
    14.

    Man könnte aber auch sagen - der Zug ist abgefahren

    https://www.nzz.ch/meinung/kommentare/der-westen-wird-den...

  15. Autor Peter Mautner
    am 26. November 2017
    15.

    Hallo Herr v. Platten,
    vor ca. einen halben Jahr hatte ich mehrere Beiträge über die Flüchtlingskrise und auch andere Themen hier reingestellt und diverse Beiträge, einmal auch an Platz 1, wurden auch zur Beantwortung durch die Kanzlerin (Kanzler-Amt oder was auch immer) beantwortet.
    Egal welche Beiträge hier rein gestellt werden, man bekommt immer nur einen mit Paragraphen und Richtlinien bestückte Antwort, nett geschrieben zwar, aber inhaltlich ohne Aussagekraft, da sie vermutlich von irgendwelchen Praktikanten im Kanzleramt verfasst werden.
    Ich glaube nicht, dass auch nur ein einziger Beitrag bei der amtierenden Kanzlerin auf dem Tisch landet und von ihr persönlich gelesen wird.
    Die liebe Frau Merkel hat den Kontakt zur Bevölkerung schon lange verloren.
    Hoffentlich haben Sie nicht den gleichen Eindruck wie ich.

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