Sehr geehrter Herr Heinze,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Generell möchte die Bundesregierung das in Deutschland bewährte personalisierte Verhältniswahlrecht beibehalten. Die Bundesregierung wird im Wahlrecht üblicherweise aber nicht initiativ tätig. Denn das Wahlrecht ist traditionell eine Angelegenheit des Parlaments.
Das bedeutet, dass der Deutsche Bundestag in eigener Zuständigkeit entscheidet, wie eine neue gesetzliche Regelung ausgestaltet wird. Vorschläge hierzu erfolgen direkt aus der Mitte des Parlaments. Zur konstituierenden Sitzung des Bundestages:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw43-k...
Als grundlegende Richtschnur für eine Wahlrechtsreform dient die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 29. November 2017
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