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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Jennifer Louis am 08. November 2017
6735 Leser · 0 Kommentare

Arbeitsmarkt

Minijobs

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
Ich bin eine dreifache Mutter (3,5,7)
Ich arbeite Teilzeit und bezahle ca. 450,00 € insgesamt für die Ganztagsbetreuung meiner Kinder, da es kein flexibleres Modell gibt. Ich möchte arbeiten und es bereitet mir Freude.
Nur in der Lohnsteuerklasse 5 ist am Ende des Monats kaum was von meinem Gehalt übrig, wenn ich die Steuern und Ausgaben abziehe. Wir haben vor drei Jahren neu gebaut, somit trägt mein Mann die Finanzierungskosten.
Er ist Juniorchef einer Bäckerei. Ich finde es einfach ungrecht, dass es die Minijobs noch gibt. Ich musste sogar mein Elterngeld als Einnahmen versteuern, aber ein Minijob ist voll Steuerfrei. Der AG muss pauschal die Abgaben abführen. Wenn ich das so nachrechne kostet ein Minijober ein Unternehmen mehr als eine fest angestellte Kraft, wenn ich das auf den Stundenlohn herunterbreche.
Der Urlaub und die Lohnfortzahlung kommen dann noch dazu.
Vielleicht wäre es sinnvoll, die Minijobs abzuschaffen, oder generell eine Steuerpflicht für Arbeitnehmer in Minijobs einzuführen. Im Gegenzug dazu, den Grundfreibetrag zu erhöhen.
Für den Arbeitgeber sind Teilzeitbeschäftigungen besser als 450 Euro Jobs. Die Arbeitskraft steht öfter zur Verfügung und es würde gerechter zugehen. Es würden mehr Steuereinnahmen und vor allem sozialversicherungs- und Krankenkassenbeiträge von seiten der Arbeitnehmer gezahlt werden.
Es kann aber nicht sein, dass man als Teilzeitkraft, weniger netto durch die hohe steuerliche Belastung als ein Minijobber erhält, und dann diese Einnahmen im Gegensatz zum 450€ Job voll veranlagt wird.

Ich wünsche Ihnen eine weitere gute Amtszeit.
Herzliche Grüße
J. Louis