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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Michael Mösgen am 10. Oktober 2017
9564 Leser · 3 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

glück ist etwas was man geben kann ohne es zu besitzen

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel,

vorab erlaube ich mir, Sie zur Wiederwahl zu beglückwünschen.

Anlass meines Schreibens ist die Hilfe für Tiere. Dies mag nach einem banalen Thema klingen angesichts der Fluchtbewegungen von Menschen auf dem halben Globus.

In Altersheimen tragen Tiere nicht nur zur Abwechslung den monotonen Heimbetriebs bei, sondern bringen Freude und ersetzen oft genug den als sehr spärlichen Empfundenen Besuch von Angehörigen. Tiere helfen Menschen bei Einsamkeit auch in den eigenen „Vier Wänden“ und verhindern damit letztendlich auch eine soziale Verwahrlosung, indem einem Halter eine Verantwortung abverlangt wird, welche in Zutrauen und Zuwendung vergolten wird.

Ich selbst habe ein gequältes und zerstörtes Restleben auf vier Beinen bei mir aufgenommen – eine kleine Hundedame mit dem Namen Püppi.

Leider gibt es hierbei ein Problem, bezogen sowohl auf Tiere im Altersheim als auch in der eigenen Wohnung: die sog. Hundesteuer. Eine in den meisten Kommungen unverhältnismäßig hohe Steuer, welche mit der Anzahl der gehaltenen Hunde zumeist auch noch progressiv ansteigt. Mir ist völlig unverständlich, warum der zweite Hund in der Steuer höher zu Buche schlägt, als der erste Hund. Denn höhere Kosten als der erste Hund dürfte der zweite Mitbewohner mit Fell ja kaum produzieren.

Frau Dr. Merkel, auch wenn es sich um eine Steuer der Kommunen und nicht des Bundes handelt so würde ich mir wünschen, dass die Bundesregierung sich für eine strikte Begrenzung der Hundesteuer aussprechen würden, in Höhe der nachweislich im Durchschnitt durch einen Hund der Allgemeinheit entstandenen Kosten. In meiner Heimatstadt Hannover wird der erste Hund mit 120,00 € p.A. besteuert. Der zweite Hund wird dem doppelten Satz belegt, also 240,00 €. Hier ist ohne jeden Zweifel keine Verhältnismäßigkeit mehr gegeben. Es handelt sich um wenig mehr, als eine leidlich maskierte Bestrafung für die Halter mehrerer Hunde.

Bis dahin verbleibe ich,

mit freundlichen Grüßen

wir zwei Püpie und Michael Mösgen

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 17. November 2017
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Mösgen,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Sie haben Recht: Haustiere können einen positiven Einfluss auf alte und demente Menschen haben. Deshalb ist zum Beispiel die Hundehaltung in einigen Senioreneinrichtungen erlaubt oder es dürfen Therapiehunde eingesetzt werden. Die Verantwortlichen haben hier unterschiedliche Interessen zu beachten und zu wahren.

Auch Städte und Gemeinden tun dies in Bezug auf die Hundehaltung. In Deutschland haben die Gemeinden das Recht, Hundesteuer zu erheben. Sie ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung, wie zum Beispiel das Reinigen der Straßen von Hundekot gegenübersteht. Sie dient vielmehr der Mitfinanzierung aller kommunalen Aufgaben. Der Steuersatz kann deshalb von Gemeinde zu Gemeinde erheblich variieren. Sie regeln in Satzungen Höhe und auch Befreiungsmöglichkeiten der Steuer. Dadurch erzielen Gemeinden Einnahmen und können andererseits auch lenkend einwirken, um zum Beispiel die Anzahl der Hunde im Stadtgebiet zu begrenzen.

Die Bundesregierung hat keine Kompetenz, die Höhe der Hundesteuer zu beeinflussen. Aber Sie haben selbst die Möglichkeit, sich auf kommunaler Ebene für Ihre Belange einzusetzen. Sofern Sie die Höhe der Hundesteuer, die Sie in Hannover bezahlen müssen, für unverhältnismäßig halten, können Sie dagegen einen Rechtsbehelf einlegen und die Rechtmäßigkeit überprüfen lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Klaus Fink
    am 07. November 2017
    1.

    Ich denke, das Hunde für Kommunen schon entsprechende Aufwendungen verursachen.

    Deshalb wäre ich nicht für eine Bausch-und-Bogenregelung, wohl aber für eine differenzierte Betrachtung, bei dem Einkommens- und evtl. Vermögenslage von Hundebesitzern berücksichtigt würde.

    Für eine ältere Frau mit schmaler Rente und Hund als Seelentröster im nicht immer einfachen Alter kann die Hundesteuer schon finanziell weh tun.

    Für Gutverdienende und vermögende Mitmenschen, die sich als Luxus auch Zweit- und Mehrhunde "leisten", braucht es aus meiner Sicht keiner Verringerung der Steuer.

    Natürlich dürfte eine solche Neuregelung keinen überbordenden Verwaltungsaufwand erzeugen.

    Aber es gäbe vielleicht auch gering bürokratische Lösungen, z.B. über vom Finanzamt ausgestellte Kurzbescheinigungen.

  2. Autor Klaus Fink
    Kommentar zu Kommentar 1 am 08. November 2017
    2.

    Zu meinem Kommentar möchte ich mich bei nochmaligen Nachdenken etwas korrigieren.

    In einem Fernsehbericht kürzlich wurde dargestellt wie sehr speziell Hunde soziale Wesen sind.

    Das resultiert aus der Evolution als ursprünglich reine Rudeltiere.

    Daher ist es absolut im Sinne von Hunden, wenn diese nicht isoliert leben müssen sondern gleichartige Spielgefährten haben. Oftmals geht das natürlich aufgrund persönlicher Lebensumstände leider nicht. Aber wo es geht, ist es für die Hunde zweifelsfrei ein großer Zuwachs an Lebensqualität.

    Herr Mösgen, so gesehen haben Sie schon recht, dass der exorbitante Aufschlag bei der Hundesteuer für Zweit- und Mehrhunde unverhältnismäßig ist und angepasst werden sollte.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 09. November 2017
    3.

    Glück ist das Einzige was sich
    verdoppelt, wenn man
    es teilt.
    .
    Und Leid ist das Einzige was sich
    halbiert, wenn man es
    teilen kann.

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