Sehr geehrter Herr Mösgen,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Sie haben Recht: Haustiere können einen positiven Einfluss auf alte und demente Menschen haben. Deshalb ist zum Beispiel die Hundehaltung in einigen Senioreneinrichtungen erlaubt oder es dürfen Therapiehunde eingesetzt werden. Die Verantwortlichen haben hier unterschiedliche Interessen zu beachten und zu wahren.
Auch Städte und Gemeinden tun dies in Bezug auf die Hundehaltung. In Deutschland haben die Gemeinden das Recht, Hundesteuer zu erheben. Sie ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung, wie zum Beispiel das Reinigen der Straßen von Hundekot gegenübersteht. Sie dient vielmehr der Mitfinanzierung aller kommunalen Aufgaben. Der Steuersatz kann deshalb von Gemeinde zu Gemeinde erheblich variieren. Sie regeln in Satzungen Höhe und auch Befreiungsmöglichkeiten der Steuer. Dadurch erzielen Gemeinden Einnahmen und können andererseits auch lenkend einwirken, um zum Beispiel die Anzahl der Hunde im Stadtgebiet zu begrenzen.
Die Bundesregierung hat keine Kompetenz, die Höhe der Hundesteuer zu beeinflussen. Aber Sie haben selbst die Möglichkeit, sich auf kommunaler Ebene für Ihre Belange einzusetzen. Sofern Sie die Höhe der Hundesteuer, die Sie in Hannover bezahlen müssen, für unverhältnismäßig halten, können Sie dagegen einen Rechtsbehelf einlegen und die Rechtmäßigkeit überprüfen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 07. November 2017
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Kommentar zu Kommentar 1 am 08. November 2017
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am 09. November 2017
3.
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