Sehr geehrte Frau Rost,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Ihren Schilderungen nach prüfen derzeit Ihre Krankenkasse und der Medizinische Dienst, ob die von Ihrem Arzt favorisierte Therapie unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit medizinisch geboten ist. Bitte haben Sie Verständnis, dass das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung keine individuelle Prüfung Ihres Falles vornehmen kann.
Im Sozialgesetzbuch V ist grundsätzlich festgelegt, welche Leistungen die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) durch die Krankenkassen erbringen müssen. Was das im Einzelnen bedeutet, wird im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt. Im G-BA arbeiten alle zusammen, die etwas mit der gesetzlichen Krankenversicherung zu tun haben: Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Krankenhäuser. Gemeinsam beschließt der G-BA Richtlinien, die die Einzelheiten der medizinischen Versorgung regeln. Der Bundesausschuss entscheidet, welche Behandlungen und Medikamente die GKV bezahlt und welche nicht.
Der Staat gibt den gesetzlichen Rahmen vor und achtet darauf, dass die Regeln eingehalten werden. Die Leistungen müssen nach dem Sozialgesetzbuch ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Wenn Sie Zweifel daran haben, dass Ihre Interessen ausreichend berücksichtigt werden, können Sie sich an die "Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ (UPD) wenden. Die UPD gibt Auskunft zu Gesundheitsfragen. Dort können sich Patienten einfach, schnell und kostenfrei beraten lassen.
https://www.patientenberatung.de/de
Sie können sich auch an die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, Ingrid Fischbach, wenden. Hier erhalten Sie - auch telefonisch - Informationen zu Ihren Patientenrechten:
https://www.patientenbeauftragte.de/
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 22. November 2017
1.
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