Sehr geehrte Frau Unterreitmeier,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Erwerbsgeminderte Menschen müssen sich auf die Solidargemeinschaft verlassen können. Jeder, der aufgrund von Krankheit seiner regulären Arbeit nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nachgehen kann, wird deshalb unterstützt.
Bereits seit Juli 2014 sind die Zurechnungszeiten um zwei Jahre verlängert, von 60 Jahre auf 62 Jahre. Außerdem wird die Erwerbsminderungsrente seit 2014 anders berechnet: Bis 2014 galt als Berechnungsgrundlage der Durchschnittsverdiensts während des gesamten Erwerbslebens. Nach der „Günstiger-Prüfung“ können seitdem die letzten vier Jahre vor Erwerbsminderung aus der Rentenberechnung herausgenommen werden, falls diese niedriger sind. Zum Beispiel, wenn jemand schon vorher lange und oft wegen Krankheit nicht arbeiten konnte. Ab 2018 bis 2024 wird die Zurechnungszeit nochmals schrittweise um drei Jahre verlängert – von 62 auf 65 Jahre.
Grundsätzlich gilt: Für neue und verbesserte Leistungen gelten regelmäßig Stichtage, ob das in der Rente, beim Elterngeld oder bei Steuerregelungen ist. Stichtage sind nötig, weil die Belastung der Beitragszahler nicht aus dem Blick geraten darf. Sie können finanziell oder rentensystematisch begründet sein. Diese Flexibilität ermöglicht es, auf Veränderungen in der Gesellschaft zu reagieren. Es ist Aufgabe der Politik, die gesetzliche Rente auch für die nachfolgenden Generationen zukunftsstark und verlässlich zu erhalten.
Ihr Wunsch nach rückwirkenden Leistungsverbesserungen ist verständlich, muss aber letztlich finanzierbar sein und sich in das Gesamtgefüge rentenpolitischer Maßnahmen einpassen. Denn die heutigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen mit der Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung und mit einer zusätzlichen privaten oder betrieblichen Altersabsicherung nicht überfordert werden.
Weitere Informationen zur Erwerbsminderungsrente:
http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/erwerbsminderun...
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/02...
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikatio...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 11. Dezember 2017
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