Sehr geehrter Herr Eckstein,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
2015 wurde von der Weltgemeinschaft das Pariser Klimaschutzabkommen ausgehandelt. Ein Jahr später haben Deutschland und die übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union das Abkommen ratifiziert. Ebenso haben die von Ihnen genannten Staaten China und USA das Abkommen im Herbst 2016 ratifiziert. Bereits im November 2016 konnte das Übereinkommen von Paris in Kraft treten, und ist damit auch völkerrechtlich verbindlich. Denn dafür war es erforderlich, dass mindestens 55 Staaten, auf die mindestens 55 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen entfallen, ihre Ratifikationsurkunde bei der UN hinterlegt haben.
Die EU ist demnach wie auch China und die USA Vertragspartner in diesem internationalen Abkommen. Es verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, dazu beizutragen, ihren Ausstoß von Treibhausgas deutlich zu reduzieren damit die Erderwärmung begrenzt wird. Vor allem die Industrie- und Schwellenländer verursachen einen hohen Ausstoß an CO2, ob bei dem Energieverbrauch, in der Produktion oder der Landwirtschaft oder im Verkehr.
Die EU hat sich zu dem Klimaziel verpflichtet, ihre CO2-Emissionen bis 2030 um mindestens 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Aktionspläne, um ihre Bürger zum Umstieg vom Auto in die öffentlichen Verkehrsmittel zu bewegen, werden daher vor allem in den großen Städten der Welt entwickelt. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von zwölf großen Städten haben im Oktober 2017 erklärt, bis 2025 einen großen Teil ihrer Städte abgasfrei zu machen: Sie werden ab 2025 im Nahverkehr nur noch Busse ohne CO2-Emissionen einsetzen. Andere Ebenen unterstützen sie dabei: Viele Staaten wollen in absehbarer Zeit nur noch lokal emissionsfreie Kraftfahrzeuge neu zulassen und fördern den Umstieg auf Fahrzeuge mit Elektroantrieb.
China leidet erheblich unter der Luftverschmutzung, vor allem in den Großstädten. Deshalb ist China auch dem Pariser Klimaschutzabkommen beigetreten. Besonders aktiv setzt sich China für den Umstieg auf die Elektromobilität ein. Peking nennt ambitionierte Ziele: Bis 2025 sollen 15 bis 20 Prozent der verkauften Neuwagen E-Fahrzeuge sein – und bis 2030 sogar 40 bis 50 Prozent.
In den USA arbeiteten viele Bundesstaaten im Verkehrsbereich schon lange vor dem Klimaschutzabkommen von Paris an der Umsetzung des „Zero Emission Programms“. Grundlage ist der im Jahr 1987 erlassene Clean Air Act des Staates Kalifornien. 13 Bundesstaaten haben das Programm unterzeichnet, weitere sechs beraten dazu. Das zeigt: Trotz des angekündigten Ausstiegs der USA aus dem Pariser Klimaschutzabkommen arbeiten viele Bundestaaten dennoch aktiv weiter an der Umsetzung von Klimaschutzzielen.
Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag für klimafreundlicheren Verkehr vorgestellt. Neuwagen sollen bis 2025 im Schnitt 15 Prozent weniger Kohlendioxid ausstoßen, bis 2030 dann 30 Prozent weniger. Autobauer, die dieses Ziel verfehlen, sollen empfindliche Strafen bekommen. Bis 2030 sollen möglichst 30 Prozent der Neuwagen mit Elektro- oder anderen alternativen Antrieben ausgestattet sein. Mit steuerlichen Anreizen und Kaufprämien haben Norwegen und die Niederlande den Einstieg in die Elektromobilität bereits erfolgreich vollzogen. Frankreich will den Verkauf von Autos mit Verbrennungsmotor bis 2040 einführen, Großbritannien bis 2050 ein solches Verbot bis 2040 einführen, Großbritannien bis 2050.
Auch Deutschland leistet einen anspruchsvollen Beitrag. Die Abgaswerte aller in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge müssen die zulässigen Grenzen einhalten. Im Rahmen der regelmäßigen Hauptuntersuchung prüft der TÜV deshalb auch die Abgaswerte genau. Diese Untersuchung wird seit 2006 nicht mehr als AU sondern als Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems (UMA) durchgeführt. Sie trägt zur Luftreinhaltung bei und hilft, Umwelt und Klima zu schützen.
Weitere Informationen:
https://www.tuv.com/germany/de/abgasuntersuchung-(au-uma)... https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/11... http://www.bmub.bund.de/themen/luft-laerm-verkehr/luftrei... https://www.bmub.bund.de/themen/klima-energie/
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (1)Schließen
am 16. November 2017
1.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.