Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Evelin Warnke am 17. November 2017
6135 Leser · 1 Kommentar

Arbeitsmarkt

Anhebung der Kleinunternehmerregelung

Sehr geehrte Frau Merkel,

ich arbeite seit 14 Jahren in Kleinunternehmerregelung als Betreuerin/Pflegerin von Senioren in privaten Haushalten.
Das Problem, welches durch ständig steigende Kosten immer größer wird, ist die Begrenzung der Verdienstgrenze auf 17500,00 Euro. Bezüglich dieser Summe darf ich monatlich 1450,00 Euro verdienen, wenn ich davon Krankenkasse und Miete abziehe, bleiben mir 600,00 Euro. Davon kann ich mir leider keine Rentenbeiträge leisten. Von den verbleibenden 600,00 Euro bestreite ich mein dringend benötigtes Auto, Strom, Versicherungen, Lebenshaltungskosten, usw..
Ich möchte Sie bitten, die Kleinunternehmerregelung auf mind. 25000,00 Euro anzuheben, um auch den Kleinunternehmern ein bezahlbares Leben zu ermöglichen. Ich arbeite hart in der Pflege und finde es traurig, nicht mal für meine Rente vorsorgen zu können.
Ich wäre Ihnen dankbar, diesbezüglich ein für die Kleinunternehmer zufrieden stellendes Ergebnis durchzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Evelin Warnke

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Johannes Wollbold
    am 20. November 2017
    1.

    Die Kleinunternehmerregelung ist eigentlich nur für Nebentätigkeiten und Saisongeschäfte gedacht. Aber eine Anhebung entsprechend gestiegener Kosten ist sicher notwendig.

  2. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.