Sehr geehrte Frau Marx,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Der Bundeskanzlerin ist es sehr bewusst, dass in den Jugendwerkhöfen und Spezialheimen der DDR Kindern und Jugendlichen großes Leid widerfahren ist. Diese Erfahrungen werden für die Betroffenen immer eine Belastung sein: Ihre Erlebnisse in den Heimen haben ihre Entwicklungspotentiale und Chancen für die Zukunft stark beeinträchtigt.
Daher haben auch diejenigen, die als Minderjährige – insbesondere wegen politischer Verfolgung – in ein Heim eingewiesen wurden, Anspruch auf Rehabilitierung und soziale Folgeleistungen. Das regelt das von Ihnen genannte „Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet“ (StrRehaG). Für konkrete Fragen zum Verfahren der Rehabilitierung und Entschädigung können sich Betroffene beispielsweise an die Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen wenden.
Die Rechtsprechung zum StrRehaG macht allerdings deutlich, dass es für die ehemaligen Heimkinder oft schwierig ist, ihren Anspruch nachzuweisen. Um daher generell diejenigen zu unterstützen, die in DDR-Heimen Leid und Unrecht erleben mussten, haben der Bund und die ostdeutschen Länder 2012 einen Hilfsfonds eingerichtet. Dieser Fonds verfügt bis 2018 über eine Summe von 364 Millionen Euro. Die Leistungen aus dem Fonds sollen dazu beitragen, das Schicksal derer zu lindern, die unter den traumatischen Folgewirkungen ihres Heimaufenthalts leiden.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/02...
Aktuell gibt es darüber hinaus einen neuen Gesetzentwurf des Bundesrates. Dieser will die Rehabilitierung insbesondere für diejenigen erleichtern, die als Minderjährige in einem DDR-Heim untergebracht wurden, weil ihre Eltern aus politischen Gründen in Haft waren.
Der Wunsch, die Situation der ehemaligen Heimkinder zu verbessern, ist verständlich. Der vorliegende Gesetzentwurf wirft jedoch eine Reihe komplizierter Fragen auf, die zunächst geklärt werden müssen. Mit Blick auf die anstehenden Koalitionsverhandlungen ist deshalb die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 26. November 2017
1.
am 17. Dezember 2017
2.
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