Liebe Besucherinnen und Besucher,
seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.
Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Soziales
Gebühr für Erstmalige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
ich würde Ihnen gerne eine Frage stellen.
Ich habe heute einen Freund zum Ausländeramt begleitet. Er kam aus Ghana nach Deutschland um hier seinen Master zu machen. Um die erstmalige Aufenthaltserlaubnis zu erhalten musste er dafür 100 Euro bezahlen.
Die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises beträgt 28,80 Euro. Ich finde diese Relationen unverhältnismäßig, obwohl ich mir vorstellen kann, dass hinter der Ausstellen einer Aufenthaltserlaubnis mehr Verwaltungsarbeit steckt als hinter dem Ausstellen eines Personalausweises.
Eine weitere Frage stellt sich mir. Wieso bezahlten türkische Staatsangehörige nur 28,80 für eine Aufenthaltserlaubnis? Das finde (auch vor dem Hintergrund von möglichen bestehenden Abkommen mit der Türkei) diskriminierend.
Vielen Dank und freundliche Grüße
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