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Die Kanzlerin direkt
Kinderrecht
Die Rechtswirkung aus den Normen des Artikel 39 der Kinderrechtskonvention und der UN-Resolution 60/147 kann sich im Rechtsweg des Strafrehabilitierungsgesetzes StrRehaG für institutionelle Opfer von Menschenrechtsverbrechen der SED an Minderjährigen nicht voll entfalten. Zu benennen sind hier insbesondere die Auslauffrist 2019, die 180 Tage-Regelung, die Beweislast, die angegliederte Kammer (Erwachsenen- statt Jugendstrafrecht), die Hürde der Zumutbarkeit im Antragsstellungsverfahren, die eingegrenzten Verbrechensformen, die Abhängigkeit der Rehabilitierung auf Opferrente, das nicht vorhanden sein der Möglichkeit von Einmalzahlung für alte Opfer, die Begrenzung auf SED-Verbrechen die Westopfer von diesem Recht ausschließt, das offen lassen, wie mit ungerechtfertigter Zwangsadoption zu verfahren ist. Nicht dass dieses Gesetz nur gegen das Gleichheitsgebot gegenüber der Westopfer verstößt, wäre eine weitere Flickschusterei an diesem Gesetz unverantwortlich, wenn nur einer der aufgezählten Unzureichungen erhalten bliebe. Eine volle Entfaltung der Rechtsnormen aus UN- Resolution 60/147 und Artikel 39 der Kinderrechtskonvention kann nur ein explizites Minderjährigen-Opferentschädigungsgesetz bewirken, welches mit dieser Petition angeregt wird, per Gesetzesinitiative auf den Weg zu bringen, um im Gleichheitsgebot den Standards von Genugtuung, Genesung der Würde, Wiedergutmachung und der Wiedereingliederung in die Gesellschaft gegenüber den Opfern gerecht zu werden. Wir sind 400.000 betroffene Opfer, die weder im OEG, im SGB oder dem StrRehaG Genugtuung erlangen. Wann wird wie im Menschenrechtsgerichtshofurteil Fall Luise O´Keeffe 35810/09, in dessen Urteil auf das einhalten der internationalen Pakte ausdrücklich verwiesen wurde, dass die Staaten Genugtuungsmechanismen zu schaffen haben, für deutschen Opfer umgesetzt? Sexualisierte, körperliche und seelische Gewalt, Ausbeutung durch Zwangsarbeit und Bildungsvorenthaltung brauchen Entschädigung und Ausgleich des Folgeschadens durch Staatshaftung aus Fremdverschulden.
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am 07. Dezember 2017
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am 07. Dezember 2017
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am 09. Dezember 2017
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am 17. Dezember 2017
4.
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