Sehr geehrter Herr Fink,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Anerkannte Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge erhalten zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre. Spätestens dann prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), ob die Anerkennung als Flüchtling aufgehoben wird. Die Schutzentscheidung kann widerrufen werden, wenn sich die Verhältnisse im Herkunftsland oder die individuelle Verfolgungssituation des Geflüchteten geändert haben.
Syrische Flüchtlinge in Deutschland erhalten zu einem erheblichen Teil nur subsidiären Schutz. Dieser Schutz greift dann, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch eine Asylberechtigung gewährt werden und im Herkunftsland ernsthafte Gefahren drohen, sowohl von staatlicher als auch von nichtstaatlicher Seite. Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz erhalten eine Aufenthaltserlaubnis zunächst für ein Jahr und bei Verlängerung für zwei weitere Jahre. Ob eine dauerhafte und wesentliche Änderung der Situation vor Ort eingetreten ist, bewertet das BAMF mit Hilfe von Lageberichten des Auswärtigen Amtes.
Aus Sicht der Bundesregierung hat sich die politische Lage in Syrien grundsätzlich nicht verändert. In Syrien herrscht weiterhin Bürgerkrieg und die Sicherheitslage vor Ort ist unverändert dramatisch. Die humanitäre Lage der Menschen ist in vielen Gebieten des Landes weiterhin prekär. Dies zeigt sich vor allem an den Regionen Ost-Goutha nahe Damaskus oder Idlib im Nordwesten des Landes, die von Belagerungen und Zerstörungen betroffen sind. Daher ist eine Rückführung syrischer Flüchtlinge derzeit nicht möglich.
Es bleibt vorrangiges Ziel der Bundesregierung, mit der internationalen Gemeinschaft darauf hinzuwirken, dass es in Syrien rasch zu einer Beendigung des bewaffneten Konflikts kommt. Dann kann ein umfassender Zugang zu den Menschen in den belagerten Gebieten sichergestellt werden. Denn nur in einem friedlichen Syrien und durch einen demokratischen Wandel dort erhalten die Menschen vor Ort eine dauerhafte Bleibeperspektive. Deshalb unterstützt die Bundesregierung den Friedensprozess in Genf.
Außerdem setzt sich die Bundesregierung seit Jahren intensiv für die Verbesserung der Lage von Flüchtlingen in Syrien und in der Region ein. Bei der internationalen Syrien-Konferenz in London im Februar 2016 hatte Deutschland als größter bilateraler Geber bereits Zusagen in Höhe von 2,3 Milliarden Euro gemacht. Im April 2017 stellte die Bundesregierung auf der Brüsseler Syrienkonferenz über eine Milliarde zusätzlicher Hilfsgelder bereit.
Zu den Hilfsleistungen zählen Projekte zur nachhaltigen Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen vor Ort. Dazu gehören Bildungs- und Ausbildungsprogramme für syrische Kinder und Jugendliche sowie Programme zum Aufbau von Infrastruktur und die Förderung der Privatwirtschaft. So fördert die Bundesregierung mit der „Beschäftigungsinitiative Nahost“ die Zukunftsperspektiven der Flüchtlinge, indem sie Arbeitsmöglichkeiten und Einkommen verbessert.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/12...
http://www.bmz.de/de/themen/Sonderinitiative-Fluchtursach...
http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/AblaufAsylv/Schu...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 08. Dezember 2017
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Kommentar zu Kommentar 5 am 14. Dezember 2017
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am 18. Dezember 2017
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