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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Abstimmungszeit beendet
Autor Christian Zeibig am 08. Dezember 2017
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Die Kanzlerin direkt

Versorgungsausgleich

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

mich beschäftigen bereits elf Jahre die Kürzungen meiner Besoldungsbezüge durch den Versorgungsausgleich an meine 2006 verstorbene Ehefrau.
Seit 1999 bin ich von ihr geschieden und der Abzug von damals 129,- € auch nachvollziehbar.
Da ich nach nach ihrem Tod nach wie vor noch einen Versorgungsausgleich, der sich bereits auf 218-,€ monatlich erhöht hat, abgezogen bekomme, ist, auch wenn es gesetzlich geregelt ist, für mich nicht nachvollziehbar.
Da stellt sich die Frage, wen versorge ich jetzt ?
Wenn der Staat von meinem wohlverdienten Ruhegehalt provitiert, ist es im Verhältnis zu den wesentlich Besserverdienenden eher als Abzocke zu verstehen.
Ich bin sicher nicht der Einzige, der diesen Sachverhalt dulden muss und erwarte deshalb eine baldige Klärung und eine zeitnahe Antwort auf dieses Schreiben.

Hochachtungsvoll
Christian Zeibig