Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor rebecca jung am 17. November 2017
9928 Leser · 2 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Frauen sind doch auch Wertvoll

Sehr geehrte Frau Merkel,

Ich habe eine Frage bezüglich das Menschenhandel das sich in Deutschland befindet. Es ist nicht in Ordnung das tausende von Frauen in Deutschland als prostituierte arbeiten (müssen). Diese Frauen haben nicht genug Unterstützung um aus diesem Leben heraus zu kommen. Meistens werden Ihre Not Situationen ausgenutzt und sie durch Drohung und Gewalt gehalten. Die Frauen dürfen dies natürlich nicht offen zeigen.
Können Sie da nicht mehr dagegen unternehmen?

Meine Frage, bzw. Bitte an Sie. Halten sie dazu bitte kein Auge zu, sondern handeln sie schnell. Die Gesetzgebung muss da stärker dagegen angehen. Die Polizei mehr eingriff haben, auch wenn kein Beweis da ist.
Mein Vorschlag, das Schwedische Modell wo Sex-Käufer bestraft werden. Die zahlen sprechen für sich selbst.

Es kann so nicht weiter gehen. Deutschland soll nicht das "Bordell Europas" sein und das ist es momentan. Diese Frauen haben keine Hoffnung mehr. Sie sind doch auch wertvoll. Warum werden die Menschenrechte für sie nicht ausgeübt? Nur weil niemand darüber spricht heißt es nicht das das Problem nicht da ist. Wir sind oder haben alle Töchter, Schwestern, und Mütter. Diese Frauen sind genauso wertvoll und brauchen dringend Hilfe. Man kann gezwungene sogenannte "freiwillige" Vergewaltigung nicht legalisieren. Es bleibt ein großer Schaden in den Frauen, der nicht unwichtig und zu unterschätzen ist. Auf der anderen Seite, was bringen wir Deutsche Männer bei wenn der Sex-kauf legal ist.

Mit freundlichen grüßen,
Rebecca Jung.

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 15. Dezember 2017
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Jung,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Bundesregierung verfolgt einen umfassenden Ansatz beim Umgang mit Prostitution: Er zielt auf den größtmöglichen Schutz von Prostituierten vor Gewalt und Ausbeutung und bekämpft konsequent Menschenhandel, Zwangsprostitution und Prostitution von Minderjährigen.

Am 1. Juli 2017 ist das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Es stärkt das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten und schafft gesetzliche Grundlagen für verträgliche Arbeitsbedingungen. Zudem werden Kriminalität wie Menschenhandel, Gewalt und Ausbeutung von Prostituierten und Zuhälterei gezielt bekämpft.

Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere - Prostituierte sind erheblichen psychischen und physischen Gefährdungen ausgesetzt. Darüber hinaus befinden sich viele Prostituierte in einer sozialen und psychischen Situation, in der es fraglich ist, ob sie sich frei für oder gegen diese Tätigkeit entscheiden können. Die Bundesregierung will ihnen deshalb Möglichkeiten zum Ausstieg eröffnen und ein Abgleiten in Abhängigkeiten verhindern, die Prostitution als kleineres Übel oder akzeptablen Ausweg erscheinen lassen.

Ziel des neuen Prostituiertenschutzgesetzes ist es daher auch, den Zugang zu Unterstützung und Beratung für Prostituierte zu verbessern und Impulse für den Ausbau von Beratungsangeboten zu geben.
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen...

Unterstützung gibt es außerdem über das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" unter der kostenlosen Telefonnummer 08000 116 016. Auch Angehörige, Freunde und Menschen aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen sowie Fachkräfte können sich an das Hilfetelefon wenden. Das barrierefreie und anonyme Angebot in mehreren Sprachen steht rund um die Uhr zur Verfügung.

Seit Herbst 2016 gilt ein Gesetz, das den strafrechtlichen Schutz für Opfern von Menschenhandel und Zwangsprostitution weiter verbessert. Es hat unter anderem Strafbarkeit für Kunden sexueller Dienstleistungen eingeführt: Wer die Zwangslage eines Opfers des Menschenhandels für sexuelle Handlungen ausnutzt, macht sich strafbar.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Yan Suveyzdis
    am 11. Dezember 2017
    1.

    http://direktzu.de/kanzlerin/messages/prostitutionsgesetz...
    ---
    Beitrag ist nochmal empfehlt für Lesen vor BPA-"Merkel"-Antwort

  2. Autor Yan Suveyzdis
    am 11. Dezember 2017
    2.

    ... und Kommentare auch....

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