Sehr geehrte Frau Schmidt,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Der von Ihnen angeführte Link bezieht sich auf die ansteigende Zahl von Salafisten in Deutschland. Hierbei handelt es sich sowohl um ausländische als auch – und zwar in erheblicher Anzahl – um deutsche Staatsangehörige. Salafismus ist eine religiös verbrämte Form des politischen Extremismus. Unter Berufung auf den Islam wird die Geltung einer gottgewollten und daher „wahren“ Ordnung angestrebt. Mit ihrer Auslegung des Islam stehen Salafisten im Widerspruch insbesondere zu den Prinzipien der Volkssouveränität, der Trennung von Staat und Religion, der freien Meinungsäußerung und der allgemeinen Gleichberechtigung. Damit wenden sie sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung und werden daher vom Verfassungsschutz beobachtet.
Für eine Abschiebung von Personen ausländischer Staatsangehörigkeit müssen die Voraussetzungen der Paragrafen 58 – 62b Aufenthaltsgesetz vorliegen:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/
Erforderlich ist danach insbesondere, dass der Ausländer vollziehbar ausreisepflichtig ist, und ein Abschiebungsgrund vorliegt. Ein solcher ist dann gegeben, wenn entweder die freiwillige Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gesichert ist oder eine Ausreiseüberwachung aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich erscheint. Neben bestimmten weiteren Verfahrensanforderungen darf außerdem kein Abschiebungsverbot nach § 60 Aufenthaltsgesetz vorliegen. So darf etwa nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem die Person z.B. aufgrund politischer Verfolgung in Lebensgefahr wäre.
Es ist selbstverständlich, dass Sie als Bürgerin erwarten, dass rechtsstaatlich getroffene aufenthaltsbezogene Entscheidungen konsequent durchgesetzt werden. Zweifelsohne gibt es im Hinblick auf Abschiebungen nach wie vor Defizite. Die Bundesregierung ist sich mit den Bundesländern, die für die konkrete Durchsetzung zuständig sind, einig, dass hier weitere Anstrengungen notwendig sind.
Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung daher eine Reihe neuer Maßnahmen beschlossen:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/02...
So ist unter anderem bereits im Jahr 2016 das Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung in Kraft getreten. Dieses sieht eine erleichterte Ausweisung bei bestimmten Delikten und Begehungsweisen vor sowie eine Versagung der Flüchtlingsanerkennung bei Sicherheitsgefahr und Verurteilung wegen bestimmter Delikte und Begehungsweisen. Darüber hinaus ist unter anderem Ende Juli 2017 das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht in Kraft getreten. Liegt ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse vor, können die Behörden den Ausreisepflichtigen leichter mit Hilfe einer elektronischen Fußfessel überwachen.
Daneben wurde die Abschiebehaft für Ausreisepflichtige ausgeweitet, wenn von ihnen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit ausgeht. Außerdem gilt eine verschärfte Residenzpflicht für Geduldete, wenn diese ihre Rückführung durch vorsätzlich falsche Angaben, durch Täuschung über die Identität oder die Staatsangehörigkeit aktiv verhindern oder verzögern. Darüber hinaus hat die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunftsstaaten bei Rückführungen verbessert.
Die grundgesetzlich festgeschriebene Aufgabe der Bundeswehr sind vor allem die Landes- und Bündnisverteidigung im Rahmen der NATO und der EU, Internationales Krisenmanagement, Heimatschutz, Partnerschaft und Kooperation auch über EU und NATO hinaus sowie Humanitäre Not- und Katastrophenhilfe.
Die Durchführung von Abschiebungen ist dagegen eine polizeiliche Aufgabe, die von den Ländern verantwortet wird. Für die Entscheidung, in welcher Art und Weise eine Abschiebung vollzogen wird, sind die Landesbehörden zuständig. Nach Ansicht der Bundesregierung kann allerdings die Abschiebung einzelner Personen durch Charterflüge u. a. dann sinnvoll sein, wenn wegen des gewalttätigen Verhaltens der ausreisepflichtigen Person die Außerlandesbringung mit Linienflügen nicht mehr möglich ist. Dabei steht die Durchsetzung geltenden Rechts im Vordergrund. 2016 wurden aus Deutschland 25.375 Menschen abgeschoben; von Januar bis September 2017 waren es 18.153 Personen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 11. Dezember 2017
1.
am 27. Dezember 2017
2.
am 02. Januar 2018
3.
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