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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Stella Bertram am 20. Dezember 2017
12141 Leser · 2 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

9/10-Regelung GKV und EM Rente

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grund voller EM Rente habe ich erstmals von der 9/10-Regelung erfahren. Mit 41 Jahren verlor ich meine Arbeitsstelle, konnte keine neue Arbeit finden und hatte mich derzeit entschieden mein eigener Arbeitgeber zu werden. Außerdem wollte ich auch die Sozialgemeinschaft nicht unnötig belasten. Meine eigene Firma ("Ein Frau Unternehmen") lief ca. 10 Jahre erfolgreich und ich konnte unabhängig meinen Lebensunterhalt bestreiten. Nach einem Herzinfarkt und weiteren gesundheitlichen Schicksalsschlägen bin ich seit 2016 Schwerbehindert und seit 2017 wurde volle EM Rente festgestellt. Allerdings werde ich nun für den Rest meines Lebens nicht in der KVdR aufgenommen und muss von 525,-€ selbst (freiwillig) den GKV Beitrag tragen. Damit bin ich auf Sozialhilfe angewiesen und der klassische Weg in die Altersarmut ist vorgegeben. Mein ganzes Leben habe ich als alleinerziehende Mutter niemanden auf der Tasche gelegen. Leider hat mein Körper diese Last zu früh verweigert... Da die EM Rente auch noch rückwirkend zu Feb. 2017 ist, kommen noch Beitragsnachzahlungen auf mich zu. Ich kannte bisher keinerlei Schulden und habe nach 3 Jahren Krankheit auch nichts mehr wovon ich das bezahlen sollte. Ich richte mich voller Angst darauf ein das ich gar nicht mehr KV sein werde oder ins Gefängnis gehe. Wieviele gehen den Weg der Selbstständigkeit und haben keine andere Wahl als die PKV ? Die Solidargemeinschaft schützen finde ich I.O. aber müssen es wirklich 90% sein ? Das hat meine Zukunft in die Dunkelheit geführt.......mit 57 J. M.f.G.

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 26. Januar 2018
Angela Merkel

Sehr geehrter Frau Bertram,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Sie schreiben, dass Sie als Bezieherin einer Erwerbsminderungsrente freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind und Ihr Beitrag zur GKV Sie finanziell überfordert. Grundsätzlich gilt: Wer als (Erwerbsminderungs-)Rentner freiwillig in der GKV versichert ist, zahlt einen Beitragssatz gemäß seines Einkommens. Zum Einkommen gehören Renten genauso wie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträge.

Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag der einzelnen Krankenkasse. Die Höhe der Beiträge ist begrenzt: Sie zahlen höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2018 bei 53.000 Euro), wenn Sie ein hohes Einkommen haben. Wenn Sie ein Einkommen von aktuell monatlich 968,33 Euro oder darunter haben, zahlen Sie den Mindestbeitragssatz von 141,38 Euro. Wer einen Beitrag über diesen Mindestbetrag zahlt, muss ein entsprechend höheres Einkommen haben.

Ob Ihr Beitrag richtig berechnet ist, lässt sich also leicht nachprüfen. Wie hoch ist Ihr Einkommen? Wieviel davon sind 14,6 Prozent (plus Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse)? Gibt es hier deutliche Abweichungen, sollten Sie sich an die Rentenversicherung und an Ihre Krankenkassen wenden, um die Höhe des Beitragssatzes überprüfen und gegebenenfalls neu festsetzen zu lassen.

Den Beitrag zur Krankenkasse zahlen freiwillig Versicherte selbst. Sie können von ihrem Rentenversicherungsträger jedoch einen Beitragszuschuss in Höhe der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes erhalten, also in Höhe von 7,3 Prozent. Bei der Rentenversicherung erfahren Sie, ob Sie die Voraussetzungen für einen Zuschuss erfüllen.

Rentner können auch pflichtversichert sein. Wie freiwillig Versicherte zahlen Pflichtversicherte monatlich Beiträge nach der Höhe ihres Einkommens. Zudem müssen Pflichtversicherte die sogenannte 9/10-Regel erfüllen. Diese Regelung erfüllt, wer mindestens in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 Prozent in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert war. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent wird dann zur Hälfte, also zu 7,3 Prozent, vom Rentenversicherungsträger übernommen.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/N...

Wenn die Rente nicht reicht, kann man Grundsicherung beantragen. Das Grundsicherungsamt muss die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bei der Berechnung der Grundsicherung mit einbeziehen. Insofern brauchen Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente erhalten und nicht mehr dauerhaft arbeiten können, keine Sorge zu haben, dass sie unter das Existenzminimum fallen. Auch Schulden können in begrenzten Ausnahmefällen von der Grundsicherung übernommen werden. Zuständig für Fragen zur Grundsicherung ist der örtliche Sozialhilfeträger.

Sie können sich auch an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden, wenn Sie Fragen zur Krankenversicherung haben. Bei der UPD können sich Patienten online, telefonisch und vor Ort kostenlos beraten lassen. Die UPD beantwortet medizinische wie auch rechtliche Fragen: https://www.patientenberatung.de/de

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Katharina Dr.med.Reitmaier
    am 21. Dezember 2017
    1.

    Das Leben ist ein einziges schwingendes system,das geprägt ist von Höhen und Tiefen.Das man so nehmen muß wie es kommt.Es ist jedoch leichter,
    wenn man mehr einstecken kann,als auszuteilen.Es kommt jedoch darauf an,
    wie man die Welt ,in der man lebt sieht.Und hängt von den inneren Gedanken
    ab,weil man in Bildern denkt.Und jeder einen inneren Film hat,,den es zu kontrollieren gilt.
    Die Welt in der man lebt kann trotz widriger Umstände schön sein oder
    nicht schön sein.Unabhängig vom Wetter..
    Es ist mir unbegreiflich,das wenn man in einem sehr reichen Land lebt,wo
    Überfluß herrscht und Essen weggeworfen wird,man so unzufrieden sein
    kann und alles negativ sieht,. Schuldenböcke haben im Jahr 2017 keinen
    Platz mehr.Ebenfalls subtile Drohungen od ins Auge gefasste Drohungen,sowie antisemitische Äußerungen

  2. Autor Stella Bertram
    Kommentar zu Kommentar 1 am 21. Dezember 2017
    2.

    Sehr geehrte Frau Reitmaier,

    Bitte sehen sie mir es nach wenn sich die Botschaft in ihren Kommentar, sich mir nicht erschließt.
    In meinen Kommentar wollte ich lediglich darauf aufmerksam machen, welche Auswirkungen einige Gesetze und Verordnungen auf den " Einzelnen " haben können.
    .....subtile Drohungen..." kann ich nicht erkennen.
    Mit welchen Blickwinkel haben sie dieses Adjektiv einfließen lassen ? Mit Bedeutung: `fein strukturiert`, `unterschwellig`oder `mit großer Sorgfalt`?
    Mit meinen ganz normalen Realschulabschluß ordne ich ".....antisemitische Äußerungen..." in Judenfeindliche Gesinnung ein. Auch das kann ich in meinen Kommentar in keinster Weise erkennen.

    Ich wünsche ihnen ein frohes Weihnachtsfest und vor allen ein gesundes 2018.

    M. f. G. Bertram

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