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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Wolf Hohwald am 05. Dezember 2017
12012 Leser · 10 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Krankenkassenabkommen auf den Prüfstand

Sehr geehrte Frau Merkel,

ich stelle die gleichen Fragen wie Herr Dischinger, der in der Beantwortung seiner Fragen ausgeschlossen wurde.

Sind die Angehörigen der in Deutschland lebenden und arbeitenden Türken kostenlos mitversichert?

Ist es richtig, dass die in der Türkei lebenden Familienmitglieder ebenfalls kostenlos Leistungen der Krankenkasse in Anspruch nehmen können? Wer zählt zu den Familienangehörigen?

Wie hoch sind die aktuellen Beiträge der deutschen Krankenkassen für diese schwer zu verstehenden Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei, Bosnien, Herzegowina, Serbien und Montenegro?

Können die deutschen Versicherten auf dieselben Leistungen ihrer Krankenkasse zurückgreifen?

Mit freundlichen Grüßen

Wolf Hohwald

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 08. Januar 2018
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Hohwald,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Familienmitglieder von gesetzlich krankenversicherten Beschäftigten in Deutschland, die kein oder nur ein sehr geringes Einkommen haben, können beitragsfrei familienmitversichert werden. Dabei spielt es keine Rolle, welche Herkunft der Beschäftigte hat.

Die Familienversicherung gilt auch für Familienmitglieder in der Türkei, sofern diese nicht erwerbstätig sind. Die Kosten einer Behandlung in der Türkei werden von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als Pauschalbetrag pro Familie – nicht pro Person - erstattet. Der vereinbarte Monatspauschalbetrag wird also je Familie unabhängig von der Zahl der anspruchsberechtigten Familienangehörigen gezahlt. Das pauschalierte Abrechnungsverfahren verringert den Verwaltungsaufwand und liegt daher im Interesse der GKV.

Für 2016 belief sich der vereinbarte vorläufige Monatspauschalbetrag für Familienversicherte beispielsweise in der Türkei auf umgerechnet 40,90 Euro. Im Vergleich: Die Kosten der deutschen Krankenversicherung in 2016 betrugen je Versicherten in Deutschland monatlich durchschnittlich rund 260 EUR. Der türkischen Krankenversicherung wurden für dieses Abrechnungsjahr bislang insgesamt umgerechnet rund 4,43 Millionen Euro von der deutschen Krankenversicherung erstattet.

Die Gesamtausgaben der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung beliefen sich im Jahr 2016 auf rund 223 Milliarden Euro. Der Anteil der gegenüber der Türkei geleisteten Erstattungsbeträge macht somit noch nicht einmal 0,002 Prozent der Gesamtausgaben aus.

Die Rechtsgrundlage dieser Familienmitversicherung ist das deutsch-türkische Abkommen über Soziale Sicherheit vom 30. April 1964, das Sie in Ihrem Schreiben ansprechen. Dabei ist dieses Abkommen keineswegs eine Besonderheit im Verhältnis Deutschland und Türkei. Es entspricht vielmehr dem internationalen Standard, der seit vielen Jahrzehnten üblich ist. Das betrifft auch in die Abkommen mit Bosnien und Herzegowina, Serbien sowie Montenegro.

Die Kosten der Familienmitversicherung in diesen Staaten sind vergleichsweise gering. Serbien beispielsweise rechnet auf Basis von Pauschalen pro Person ab. Die Kosten belaufen sich jährlich auf gut zehn Millionen serbische Dinar. Vorbehaltlich Wechselkursschwankungen wären das in etwa 86.000 Euro. Für Familienangehörige in Bosnien und Herzegowina wurden im Abrechnungsjahr 2014 beispielsweise insgesamt gut 490.000 Euro gezahlt.

Die Familienversicherung gilt auch im umgekehrten Fall, das heißt für Deutsche, die im anderen Vertragsstaat leben und arbeiten. Die Sozialversicherungsabkommen beruhen auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (10)Schließen

  1. Autor ines schreiber
    am 05. Dezember 2017
    1.

    Klasse Beitrag !

  2. Autor Rosi Mörch
    am 05. Dezember 2017
    2.

    Herr Howald, das ist doch jetzt mehr als 50 Jahre vertuscht worden, das soll der deutsche Bürger doch gar nicht wissen. Jetzt, wo das hochkocht, gibts es gar keine Antworten auf diese himmelschreiende Ungerechtigkeit. Ich würde auf meine Kosten eine Anzeige in allen großen deutschen Zeitungen schalten, wenn für die deutschen Krankenkassenversicherten nun endlich die gleichen Rechte wie für die türkischen (serbischen--- usw.) Versicherten gelten würden. Ein vorhergender Beitrag hierzu von mir wurde von diesem traumhaften Moderatoren-Team hier nicht veröffentlicht.

  3. Autor Gero Gross
    am 06. Dezember 2017
    3.

    Seit ca. 50 Jahren gibt es die Bevorzugung ausländischer Familieangehöriger in der kostenlosen Mitversicherung deutscher Krankenkassen. Den deutschen Krankenversicherten ist die Einbeziehung von Eltern in die Familienmitversicherung verwehrt. Bei Deutschen können nur Ehegatten, Lebenspartner und Kinder beitragsfrei in die Familienversicherung aufgenommen werden.

    Die folgende Ausrede wird bevorzugt benutzt: Die Kosten würden deutlich höher ausfallen, wenn die anspruchsberechtigten Familienangehörigen nicht in ihren Heimatstaaten, sondern in Deutschland wohnen würden.

    Wenn es um Gerechtigkeit für die Masse der Bevölkerung geht, haben unsere Politiker stets wohlformulierte Ausreden parat. Wir sind das gewohnt bei dem Thema Rentengerechtigkeit, speziell, wenn es darum geht, dass alle in die Rente einzahlen sollen, auch unsere Politiker. Dasselbe Spiel geht bei der Bürgerversicherung ab. Eine gefühlte Schlechterstellung unser Eliten, unserer Politiker unserer Beamten wird rigoros abgeschmettert. Sie wollen ja nicht auf das Niveau der arbeitenden Bevölkerung zurückfallen. Und dann wundern sich die da oben, wenn sie Wahlen verlieren, wenn die AfD gewählt wird. Die Dummheit (Merkel: „Ich kann nicht erkennen, was wir jetzt anders machen müssten“) und die Ignoranz Themen, die den Menschen unter den Nägeln brennen aufzugreifen, zu diskutieren und Lösungen zu finden, ist nicht mehr zu überbieten.

  4. Autor Klaus Fink
    Kommentar zu Kommentar 3 am 07. Dezember 2017
    4.

    Arg viel besser kann man die "deutsche Misere" nicht mehr auf den Punkt bringen !

  5. Autor Doris Reichling
    am 08. Dezember 2017
    5.

    Herr Hohwald, ich habe diese Frage am 08.03.2010 unter dem Titel "Sozialversicherungsabkommen" auch in diesem Forum gestellt. Trotz genügend Stimmen wurde der Beitrag nicht beantwortet. Heute gibt es sofort einen Hinweis darauf, dass die Beiträge nicht beantwortet werden.

    Ich kenne auch die Aussagen/Abkommen, dass die Familienmitglieder im Heimatland mitversichert sind (damals ging es um türkische Familien, es gibt aber inzwischen weitere Abkommen mit anderen Ländern). Die Kosten tragen wir gesetzlich Versicherte; es wird nicht aus Steuergeldern bezahlt.

    Hoffe, dass Ihr Beitrag beantwortet wird!

  6. Autor Kornelia Christine Rebel
    Kommentar zu Kommentar 3 am 19. Dezember 2017
    6.

    Genau!

  7. Autor Ron Stange
    am 19. Dezember 2017
    7.

    Ich verfolge interessiert die Stimmabgabe bei den Fragen von Herrn Hohwald und Herrn Dischinger. Die ersten Tage tauchten keine Negativstimmen auf. Zuerst werden natürlich diejenigen erbost reagieren, die von dieser Regelung partizipieren und eine Beantwortung verhindern möchten. Ich wunder mich nur, dass es bis jetzt eine Minderheit ist.

    Wie man Abstimmungen manipulieren kann, wird bei dem Beitrag von Esther Hauk „Zusammenschlagen der Zivilbevölkerung“ deutlich. Er erschien am 5. Oktober 2017. Es waren 81896 Leser, 401 nein Stimmen und 12225 ja Stimmen. Mit der Aktivierung von Facebook und Twitter kann man Tausende zur Abstimmung aufrufen.

  8. Autor Yan Suveyzdis
    am 20. Dezember 2017
    8.

    ja.. klar)))))) ?????

  9. Autor Klaus Fink
    Kommentar zu Kommentar 7 am 20. Dezember 2017
    9.

    Danke für diesen Hinweis in Richtung "Manipulationen".

    Es gab schon einige Male solche Abstimmungsbesonderheiten auf dieser Seite. U.a. bei einem Thema über geplante EU-Änderungen im Zusammenhang mit dem Waffenrecht (für Jäger ...).
    Auch damals gab es extrem viele Leser und (Positiv-)Votings.

    Sonderbar finde ich auch Negativstimmen in schneller Abfolge und hoher Zahl kurz vor den Weiterleitungsterminen von kritischen Beiträgen. Es sieht so aus als ob Interessensgruppen "unangenehme" Beiträge unbedingt verhindern wollen.

    Ausländische Mitbürger bzw. Mitbürger mit Migrationshintergrund - vor allem Türken - mischen auf dieser Plattform aktiv durch Beiträge und Kommentare kaum mit. Das ist schon auffallend.

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