Sehr geehrter Herr Buhne,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Wir leben in einem Rechtsstaat, in dem die Freiheit der Meinung, der Kunst und Kultur, der religiösen oder politischen Anschauungen elementar sind. Diese Grundrechte gilt es zu achten.
Menschen unterschiedlicher Religion und Weltanschauung leben Tür an Tür. Dass sie einander offen begegnen, miteinander auskommen und gemeinsam Verantwortung in ihrem Lebensumfeld übernehmen, ist die Basis für unser friedliches Miteinander. Die gelebte Vielfalt ist die logische Konsequenz von Freiheit. Wer Vielfalt bejaht, muss Toleranz üben. Das ist die historische Erfahrung unseres Kontinents. Vielfalt zurückzudrängen hätte gravierende Folgen für unsere freiheitlichen Prinzipien, die wir im Laufe der deutschen Geschichte und nach zwei Diktaturen im 20. Jahrhundert erst mühsam erstritten haben.
Oft jedoch wissen wir zu wenig voneinander. Und gerade aus Unkenntnis drohen allzu leicht Vorurteile und Ressentiments zu erwachsen. Eine kritische, informierte Öffentlichkeit, ein lebendiges Miteinander und gegenseitiger Respekt sind in unserem Land wichtige Garanten für eine funktionierende Demokratie. Und auch Respekt vor dem Glauben und der Kultur des jeweils anderen – dafür setzt sich die Bundesregierung ein.
Die Bundeskanzlerin hat sich bei verschiedenen Gelegenheiten zu diesem Thema geäußert, so zuletzt in ihrer Neujahresansprache:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Bulletin/2018/0...
Zum 500. Jahrestag der Reformation in Wittenberg am 31. Oktober 2017:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Bulletin/2017/1...
Bei der Parlamentarierkonferenz zur Religionsfreiheit am 14. September 2016:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Rede/2016/09/20...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 24. Dezember 2017
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am 27. Dezember 2017
2.
am 05. Januar 2018
3.
am 21. Januar 2018
4.
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