Sehr geehrte Frau von Platen,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Ziel der Bundesregierung und der Europäische Union ist es weiterhin, Migration besser zu steuern, d.h. die illegale Migration nach Deutschland und in die EU einzudämmen. Dazu gehört, gemeinsam den Schutz der EU-Außengrenzen sicherzustellen, das Vorgehen krimineller Schlepper zu bekämpfen sowie für die Rückführung nicht Bleibeberechtigter zu sorgen.
Durch die EU-Türkei-Erklärung vom März 2016 sowie durch die Einrichtung einer neuen Europäische Grenz- und Küstenschutzwache konnten hier bereits große Fortschritte erzielt werden. Zudem arbeitet die EU an der Reform eines Gemeinsamen europäischen Asylsystems.
Zur Eindämmung illegaler Migration gehört aber auch, in einem vertretbaren Umfang legale und sichere Aufnahmewege für wirklich Schutzbedürftige zu bieten – auch und gerade aus Libyen. Ansonsten bleibt den Schutzbedürftigen nur, illegal die „Dienste“ krimineller Schleuser in Anspruch zu nehmen.
Mit „Massenzuwanderung“ hat eine solche begrenzte und legale Aufnahme nichts zu tun. Hier geht es um Menschen, die vor Bürgerkriegen und Diktatoren flüchten. Wir Deutschen wissen aufgrund unserer Vergangenheit, welches Leid sich hinter jedem einzelnen Flüchtlingsschicksal verbirgt. Im Dezember 2017 wurden daher 162 besonders verletzliche Flüchtlinge, Kinder und Kranke, die der UNHCR ausgewählt hatte, aus Libyen über einen sogenannten humanitären Korridor nach Italien gebracht.
Ziel der Bundesregierung ist es weiterhin, Fluchtursachen zu bekämpfen, die Hilfe vor Ort zu verstärken und den Menschen in ihrer Heimat bessere Lebensperspektiven zu geben. Dann machen sich die Menschen erst gar nicht auf den gefährlichen Weg nach Europa.
Deshalb wird die EU insbesondere die Kooperation mit Libyen weiter verstärken. Dazu wurde im November 2017 gemeinsam mit UNHCR und IOM eine besondere Task Force eingerichtet. Sie soll die humanitäre Situation der Migranten und Flüchtlinge in Libyen verbessern und Migranten bei der freiwilligen Rückkehr in ihre Heimatländer unterstützen. EU-Mitgliedstaaten unterstützen zudem die Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen im Rahmen des „Emergency Transit Mechanism“ der UNHCR. Auch Deutschland will sich hieran beteiligen.
Im europäischen Rahmen dienen die EU-Migrationspartnerschaften mit Afrika dazu, die Zusammenarbeit mit den Herkunfts-, Transit- und Aufnahmeländern zu verbessern. Der EU-Treuhandfonds – mit rund 3,1 Milliarden Euro ausgestattet – unterstützt konkret Projekte, um vor Ort Bleibeperspektiven für die Menschen zu schaffen, z.B. in lokalen Gemeinschaften. Deutschland setzt sich in Afrika mit zahlreichen bilateralen Maßnahmen dafür ein, Entwicklung, Stabilität und Frieden zu fördern und die Hilfe vor Ort zu verstärken. Dazu gehören Programme für Bildung und Beschäftigung sowie Projekte gegen Hunger und Mangelernährung oder Maßnahmen zum Aufbau von Infrastruktur.
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Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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