Sehr geehrte Frau Reichling,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Zuerst bitten wir Sie, folgendes zu beachten: Wenn Sie im Titel und zu Beginn Ihrer Frage behaupten, dass in Deutschland wiederholt 15-Jährige von Afghanen erstochen wurden, können wir dies hier nicht nachvollziehen.
Bei der Tötung der jungen Frau in Kandel handelt es sich ohne Zweifel um eine abscheuliche Tat. Der Familie und den Freunden des Opfers gilt das Mitgefühl der Bundesregierung. Die Behörden werden alles in ihrer Macht Stehende tun, um den Täter seiner gerechten Strafe zuzuführen. Dabei sind die Einleitung und der Abschluss von Strafverfolgungsmaßnahmen in Deutschland allein in der Verantwortung der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte. Bereits laufende Strafverfahren kommentiert die Bundesregierung nicht.
Zur Altersfeststellung von Minderjährigen haben die Behörden – insbesondere die Jugendämter – auch heute schon die Möglichkeit, ärztliche Untersuchungen zu veranlassen. Bundesinnenminister de Maizière hat zu diesem Thema klar Stellung genommen:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2018/...
Die Herausforderungen, vor denen Deutschland im Zusammenhang mit dem wachsenden Bedarf an Pflege steht, sind der Bundesregierung sehr bewusst. So sind in den vergangenen Jahren drei Pflegestärkungsgesetze verabschiedet worden, die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen deutlich ausgeweitet haben. Sie verbessern auch die Situation der Pflegekräfte:
http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/
In diesem Bereich wird es noch weitere Anstrengungen geben. Dies hat Bundesgesundheitsminister Gröhe Mitte Januar noch einmal deutlich gemacht:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2018/01....
Wie Sie der Medienberichterstattung entnehmen können, sind weitere Verbesserungen in der Pflege auch ein wichtiges Ziel der laufenden Koalitionsverhandlungen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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