Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Roland Meder am 02. Januar 2018
13828 Leser · 16 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Bedenken der Ärzte-Funktionäre gegen Röntgen zur Altersbestimmung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
wann beziehen Sie endlich mal Stellung zur röntgentechnischen Altersbestimmung von jugendlichen Flüchtlingen? Wahrscheinlich wird es so gehen wie immer bei Ihnen. Ein Aufschrei der Ärztefunktionäre, dass die Beeinträchtigung "der körperliche Unversehrtheit" dieser Untersuchung entgegen stünde, wird Ihr Schweigen rechtfertigen.
Es gibt jedoch keinen Aufschrei der Funktionäre, wenn bei der kleinsten orthopädischen Verletzung sofort geröntgt wird, um den alten Röntgenapparat lukrativ ein zu setzen. Obwohl in den meisten Fällen, im Gegensatz zur MRT/CRT, keine eindeutig sichtbaren Schäden zu diagnostizieren sind.
Wie stehen Sie zu diesen Präventiv-Untersuchungen, zum körperlichen und finanziellen Schutz der "schon länger hier lebenden" deutschen Bevölkerung?

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 09. Februar 2018
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Meder,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Zur Altersfeststellung von Minderjährigen haben die Behörden – insbesondere die Jugendämter – auch heute schon die Möglichkeit, ärztliche Untersuchungen zu veranlassen.

In der aktuellen Debatte erklärte Bundesinnenminister de Maizière für die Bundesregierung: „Die belastbare Feststellung des Alters ist eine zwingend notwendige Maßnahme, um die rechtlich gebotene Unterscheidung zwischen der Behandlung als Kind oder Jugendlicher auf der einen und als Erwachsener auf der anderen Seite vornehmen zu können. Die Unterscheidung hat auch zu Recht weitreichende Konsequenzen für den jeweils Betroffenen. Ob im Asylverfahren, bei Fragen der Unterbringung oder bei Fragen der Abschiebung: Jugendliche und Kinder werden gegenüber Erwachsenen privilegiert behandelt. Das ist auch richtig so, setzt aber umgekehrt zwingend voraus, dass eine Altersfeststellung – und nicht nur eine pauschale Feststellung der Minderjährigkeit - auf belastbarer Basis erfolgt.“
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2018/...
Ob weitere gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich sind, wird die kommende Bundesregierung entscheiden.

Röntgenstrahlen sind potenziell schädlich für Patient und Arzt. Um die Strahlendosis so gering wie möglich zu halten, überprüft der TÜV die Röntgengeräte regelmäßig – vor Inbetriebnahme, spätestens alle fünf Jahre und nach wesentlichen Änderungen. Patientinnen und Patienten entscheiden grundsätzlich selbst, ob geröntgt wird oder nicht – so wie Patienten bei jeder ärztlich vorgeschlagene Behandlung entscheiden, ob sie durchgeführt werden soll oder nicht. Zudem müssen Ärzte entsprechende fachliche Voraussetzungen erfüllen, um röntgen zu dürfen. http://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/qualitaetssicheru...

Genauso können Patientinnen und Patienten frei wählen, welche Arztpraxis sie aufsuchen. Auch kann man den Arzt wechseln, wenn kein Vertrauen zu den Behandlungsmethoden besteht. Im Falle des Verdachts auf unangemessene medizinische Behandlungen können gesetzlich Versicherte bei ihrer Krankenkasse Beschwerde einlegen. Das Patientenrechtegesetz von 2013 verpflichtet Krankenkassen, die Interessen der Patienten zu unterstützen.

Wer Fragen zu ärztlichen Behandlungen hat, kann sich auch an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden. Die UPD beantwortet - online, telefonisch und vor Ort – medizinische und rechtliche Fragen kostenlos. https://www.patientenberatung.de/de

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (16)Schließen

  1. Autor Roland Meder
    am 02. Januar 2018
    1.

    Rainer, ein sehr guter Vorschlag! Das wäre aber ein "Riesenschritt", diesen würden aber unsere realitätsfernen Parteien, mit Ausnahme der AfD, niemals mitgehen. Da wäre der kleinere Schritt der generellen Röntgenüberprüfung vielleicht eher zu realisieren.

  2. Autor Felizitas Stückemann
    am 02. Januar 2018
    2.

    Röntgenuntersuchungen sind zu teuer. Aber
    da gäbe es noch einen Vorschlag: Wir stufen alle als
    Minderjährige ein und schicken sie zurück zur Familie.
    Das z.B schlägt Ch. Lindner vor, in den Fällen, in denen
    die Jugendlichen straffällig geworden sind!
    Und noch ein Vorschlag: Es muss sich herumsprechen,
    dass niemand ohne Identitätsdokumente (Pass o.ä.)
    zu uns ins Land darf! Nix mit Pässe wegwerfen !! Es muss
    endlich Schluss sein mit dem Tohuwabohu !

  3. Autor Bea Schmidt
    am 02. Januar 2018
    3.

    Je mehr man darüber nachdenkt, umso mehr könnte man sich die Haare raufen! Da geht ein Herr Montgomery daher und erzählt etwas vom "Eingriff ins Menschenwohl" (bei Röntgen im Verdachtsfall), und es stellte aber bislang kein Problem dar, künftige Soldaten bei der Musterung zu röntgen? Da sterben jährlich tausende Patienten an Klinikkeimen (wo bleibt DA das Menschenwohl!?), aber Röntgen von Handwurzelknochen ist ein Eingriff in das Menschenwohl?! Geht es noch? Was ist mit dem Eingriff in das Menschenwohl, wenn es um Lügen und Betrügen geht? Was ist mit dem Wohl des Steuerzahlers? Wie sauer sollen die Menschen noch werden? Was soll noch passieren? Vorweg: Ich bin fest davon überzeugt, dass fast niemand etwas gegen Flüchtlinge hat/haben kann. Was mich persönlich so unglaublich WÜTEND macht, ist die Tatsache, dass das Recht ausgehölt wird und der Deutsche der Dumme ist. Niemand kann etwas gegen Menschen haben, die wirklich Schutz suchen und brauchen. Aber gegen Lügner und Betrüger habe ich ganz immens etwas. Die Bürger werden durch die Hilflosigkeit und falsch verstandener Toleranz der Politik quasi Lug und Betrug ausgesetzt, und DAS KANN ES einfach NICHT SEIN! Was ist mit dem "Menschenwohl", wenn verlogene Erwachsene, die sich für Jugendliche ausgeben, zwischen Kindern und Jugendlichen in Heimen leben? Was für einer Gefahr werden zudem die eigentlichen Heimbewohner ausgesetzt? Ich möchte keinen 33jährigen in einer Schulklasse mit 17jährigen wissen, es sei denn, er ist der Lehrer oder Referendar. Das alles kann doch nicht mehr wahr sein...

  4. Autor Doris Reichling
    am 02. Januar 2018
    4.

    Ist es nicht beeindruckend wie schnell es sich unter den Flüchtlingen herumzusprechen scheint, dass man als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling in Deutschland in paradiesischen Verhältnissen leben kann!

    Boris Palmer ist für mich der einzige Politiker, der realistische und ehrliche Ansichten in der Flüchtlingspolitik hat und diese auch öffentlich vertritt. Der problematische Situationen offen anspricht und Diskussionen anstößt - auch gegen den Widerstand seiner "Parteifreunde". Schaaade, dass es so wenige Politiker mit Rückgrat wie Boris Palmer in Deutschland gibt!!!!!

    Er spricht sich dafür aus, daß Flüchtlinge ihr Alter zweifelsfrei nachweisen sollen, oder eben eine medizinische Untersuchung akzeptieren müssen, wenn Sie in den Genuss der besonders kostenintensiven Betreuung für Jugendliche kommen wollen. Dieser Mann hat absolut Recht!!!

    Malu Dreyer, Ministerpräsidentin aus RLP, lehnt eine medizinische Altersfeststellung von Flüchtlingen ab.
    https://www.rheinpfalz.de/nachrichten/rheinland-pfalz/art...

  5. Autor Werner Scherfer
    am 02. Januar 2018
    5.

    Genau richtig ! ENDE

  6. Autor ines schreiber
    am 03. Januar 2018
    6.

    Vor ein paar Jahren hatte ich einen bösen Bandscheibenvorfall ,
    Nach 6 Wochen muss ich zum Vertrauensarzt , inklusive Röntgenuntersuchung ! Und glauben Sie mir ich bin nicht gefragt worden ob ich mit der Röntgen Maßnahme einverstanden bin !
    Wird hier wieder zweierlei Maß angewendet ???
    Ich empfinde den medizinischen Nachweis , als normale Maßnahme des Staates , um sich vor Betrug zu schützen !

  7. Autor Doris Reichling
    am 03. Januar 2018
    7.

    Zu Kommentar 3:
    Liebe Fr. Stückemann, es mag sein, dass Röntgenuntersuchungen teuer sind, aber wenn wir uns überlegen wieviel Steuergeld uns die kostenintensive Betreuung dieser unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im Monat kostet, Größenordung ca. € 5.000,--, dann sind die Kosten für eine Röntgenuntersuchung bestimmt schnell wieder ausgeglichen.
    Fr. Stückemann und wenn wir uns weiter überlegen, dass die Flüchtlinge in RLP nach anerkanntem Flüchtlingsstatus bzw. spätestens nach 15 Monaten, eine Versichertenkarte zu Lasten der gesetzlich Versicherten bekommen, denke ICH, sind auch diese Kosten für eine Röntgenuntersuchung zu schultern........

  8. Autor Doris Reichling
    am 06. Januar 2018
    8.

    Bericht aus der Rheinpfalz:
    Die Altersfeststellung ist wohl grundsätzlich bundeseinheitlich geregelt.

    Aber, wie das Saarbrücker Sozialministerium gestern bestätigte, werde die „Praxis zur Altersfeststellung von Bundesland zu Bundesland und von Jugendamt zu Jugendamt verschieden“ gehandhabt. Die saarländische Landesregierung habe deshalb Anfang 2016 entschieden, neu eintreffende alleinreisende minderjährige Ausländer zunächst in einer „Vorclearingstelle“ in Tholey in Obhut zu nehmen, bevor sie auf die Jugendämter verteilt werden. Ziel sei es nicht zuletzt gewesen, die Jugendämter zu entlasten. In der Vorclearingstelle werde unter anderem das Alter der jungen Ausländer einheitlich für das gesamte Saarland eingeschätzt.

    528 Personen „als nicht zweifelsfrei minderjährig eingeschätzt“

    Zwischen dem 1. Februar 2016 und Dienstag dieser Woche wurden in der zentralen Vorclearingstelle 968 Personen vorübergehend aufgenommen, so das Saarbrücker Sozialministerium weiter. Die meisten dieser jungen Flüchtlinge hätten behauptet, erst zwischen 16 und 18 Jahren alt, also minderjährig zu sein. 241 der 968 Flüchtlinge seien noch bevor ihr Alter eingeschätzt werden konnte verschwunden. Von den übrigen 727 Personen habe das professionelle Team der Vorclearingstelle 528 „als nicht zweifelsfrei minderjährig eingeschätzt“. Deshalb seien deren Hände geröntgt worden. Das Ergebnis laut Ministerium: 254 Personen wurden als volljährig eingestuft. Das sind rund 35 Prozent der Personen, die behauptet hatten, minderjährig zu sein. Die angeblich minderjährigen Flüchtlinge, die sich vor dieser Röntgen-Untersuchung aus dem Staub gemacht haben, nicht mitgerechnet.
    Eigener Kommentar:
    "Wahrscheinlich sind diese Jugendlichen ins Schlaraffenland RLP umgezogen.........
    In RLP reicht die Inaugenscheinnahme durch das Jugendamt bzw. die Betreuer (die Inaugenscheinnahme durch die Betreuer ist bestimmt unabhängig........)"

    Laut dem Saarbrücker Sozialministerium wurden zur Altersfeststellung in nur wenigen Ausnahmefällen neben dem Handgelenk ergänzend auch das Gebiss sowie das Brustbein-Schlüsselbeingelenk radiologisch untersucht. Wenn eine ärztliche Untersuchung für nötig erachtet werde, werde der Betroffene über die Methode und die möglichen Folgen der Altersbestimmung aufgeklärt. Außerdem erfolge die Untersuchung nur mit Zustimmung des Minderjährigen.

    

  9. Autor Doris Reichling
    am 06. Januar 2018
    9.

    Fortsetzung meines Beitrages zum Artikel aus der Rheinpfalz:

    Wie bewertet das Mainzer Integrationsministerium die Vorclearingstelle im Nachbarland? – Antwort: Das Saarland sei wesentlich kleiner. Vor dem massiven Anstieg der Anzahl einreisender unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge habe es auch hierzulande eine zentrale Clearingstelle gegeben. Die Jugendämter hätten sich dann aber überwiegend dazu entschieden, das Clearingverfahren jeweils eigenständig wahrzunehmen. Daher gebe es heute nur einige Schwerpunktjugendämter für mehrere Kommunen.

    Eigener Kommentar:
    "Der massive Anstieg minderjähriger alleinreisender Jugendlicher wird sich inzwischen relativiert haben. Somit wäre mindestens jetzt eine Überprüfung aller nicht einwandfrei einzuschätzender Minderjährigen erforderlich! Wenn es politisch gewollt wäre............"

    Weiter zum Artikel aus der Rheinpfalz:
    Wie gestern berichtet, hat das Mainzer Integrationsministerium keinen Überblick darüber, wie vielen jungen alleinreisenden Flüchtlingen im vergangenen Jahr eine falsche Altersangabe nachgewiesen wurde. Der Grund, so das Ministerium: Diese Zahlen liegen im Verantwortungsbereich der 41 Jugendämter im Land. „Dazu liegen uns keine Zahlen vor.“

    Zum aktuellen Mordfall in Kandel (ebenfalls aus dem Artikel der Rheinpfalz):
    Die Kreisverwaltung Germersheim hat zudem Informationen der RHEINPFALZ bestätigt, wonach der Asylantrag des Inhaftierten abgelehnt wurde: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat am 13. Februar 2017 entschieden, dass dem Afghanen weder die Flüchtlingseigenschaft noch ein anderer Schutzstatus zuerkannt werde. Gleichwohl verhängte das Amt ein Abschiebeverbot nach Paragraph 60, Absatz 5 Aufenthaltsgesetz. Danach würde die Abschiebung eine Verletzung der Europäischen Menschenrechts-Konvention darstellen.

    Diese Praxis wird laut dem „Bundesfachverband für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ insbesondere bei minderjährigen alleinreisenden Afghanen angewandt. Faktisch ist damit eine Abschiebung vor Vollendung des 18. Lebensjahres ausgeschlossen. Die Mainzer Landesregierung lehnt darüber hinaus grundsätzlich Abschiebungen nach Afghanistan ab, auch die von Straftätern!!!!!!

    Das Saarland ermittelt Alter von Flüchtlingen zentral
    Eigener Kommentar:
    "Wie es aussieht erfolgreich".

  10. Autor Doris Reichling
    am 08. Januar 2018
    10.

    Ähnlich wie im Saarland wird auch in Hamburg die Überprüfung der Altersangabe von alleinreisenden mitjährigen Flüchtlingen gehandhabt.

    Die Zahl der nach Hamburg reisenden Flüchtlinge war in den vergangenen Jahren starken Schwankungen unterworfen. Dies trifft auch auf die minderjährigen Flüchtlinge zu, die unbegleitet nach Deutschland kamen.

    Im Jahr 2016 haben sich 1.813 Personen beim zuständigen Landesbetrieb Erziehung und Beratung gemeldet und angegeben, minderjährig zu sein. Auf 853 (47 Prozent) traf dies nicht zu. Somit wurden in 2016 insgesamt 960 Minderjährige in Obhut genommen. Gegenüber 2015 sank die Zahl um 1.612.

    Im Jahr 2017 wird die Zahl der Aufnahmen voraussichtlich unter 700 und die der Minderjährigen davon bei rund 390 liegen (Stand: 5.12.2017).

    Vorgehensweise in Hamburg:
    http://www.hamburg.de/fluechtlinge/4469150/unbegleitete-m...

    http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infoth...

    Vorgehensweise in Rheinland-Pfalz:
    https://lsjv.rlp.de/fileadmin/lsjv/Dateien/Aufgaben/Kinde...

    Eigener Kommentar:
    Da in RLP nur die "ehrlichen" unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge leben, reicht die Inaugenscheinnahme lt. Aussagen von Frau Anne Spiegel, Integrationsministerium.............

    ICH habe ein Problem damit, wenn wir all die geflüchteten Menschen in unserem Land aufnehmen und leider immer wieder feststellen müssen, dass gelogen und betrogen wird, dass unsere Sozialsysteme ausgenutzt werden, wann immer die Möglichkeit dazu besteht.
    Zumal ICH meine minderjährigen Kinder nicht auf eine so gefährliche Reise in ein tausende von Kilometern entferntes Land schicken würde............

  11. Autor Michael Burrack
    am 09. Januar 2018
    11.

    RICHTIG!

  12. Autor Michael Burrack
    Kommentar zu Kommentar 2 am 09. Januar 2018
    12.

    Unterschreibe ich!

  13. Autor ines schreiber
    am 10. Januar 2018
    13.

    Frau Reichling ,
    Ich kann dir nur zustimmen !
    Und einfach nur klasse was für Arbeit sie sich gemacht haben !

  14. Autor Roland Meder
    am 30. Januar 2018
    14.

    Ob die 5 Minusstimmer alles Besitzer von Röntgenapparaten sind?

  15. Autor Yan Suveyzdis
    Kommentar zu Kommentar 14 am 05. Februar 2018
    15.

    Minus 18.. aber egal...
    ...
    ....
    Laut einem Regierungsbericht betragen die durchschnittlichen Fallkosten für die Inobhutnahme der insgesamt 55344 Flüchtlinge (unter 18), die von der Jugendhilfe betreut werden (Stand: 1 .Dez. 2017) zwischen 67 und 350 EUR pro Tag)))
    ----
    Antwort in Namen der Kanzlerin...
    http://direktzu.de/kanzlerin/messages/wieder-wurde-eine-1...
    --
    Zur Altersfeststellung von Minderjährigen haben die Behörden – insbesondere die Jugendämter – auch heute schon die Möglichkeit, ärztliche Untersuchungen zu veranlassen.
    -----
    BITTE machen Sie, Frau Merkel, Altersbestimmung als Pflichtsache für alle minderjährige unbegleitete 55344 Flüchtlinge ohne Passe))..
    FERTIG LOS!!

  16. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.