Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor S. Conzelmann am 15. Januar 2018
7126 Leser · 3 Kommentare

Arbeitsmarkt

Solidaritätszuschlag

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

für die bevorstehenden Koalitionsvereinbarungen wünche ich mir eine Disskussion über die Definition von "Spitzengehältern".
Wenn man zwischen 60.000 bis 75.000 € Jahreseinkommen als Spitzenverdiener gilt, so dann im Bereich des Spitzensteuersatzes Abgaben bezahlt und dann von einer möglichen Befreiung des Soidarzuschlags ausgenommen wird, frage ich mich ob das solidarisch sein soll? Mit dem Netto, das einem da vom Brutto bleibt, als Alleinverdiener einer 4 köpfigen Familie (unverheiratet, mit trotzdem derselben Verpflichtung, aber ohne die Steuervorteile) kann von Spitzeneinkommen nicht die Rede sein.
Hier bitte ich, auch um Ihr in den Sondierungen gescheitertes Vorhaben einer Steuersenkung zu relativieren und glaubhaft zu bleiben, um Durchsetztung der kompletten Abschaffung des Solis, oder erst bei wirklichen Spitzeneinkommen ab ca. 100.000 € Jahreseinkommen darauf zu verzichten.

Für Ihre Unterstützung bedanke ich mich bereits im Voraus.

Mit freudlichen Grüßen

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Ingeborg von Platen
    am 16. Januar 2018
    1.

    es ist schon grotesk, dass jetzt angesichts sprudelnder Steuereinnahmen der Verzicht auf weitere Steuererhöhungen als Erfolg gefeiert wird!
    Dabei soll die Abgeltungssteuer auf Zinserträge abgeschafft werden, die noch unklare Soliregelung wird wohl zu teils dramatischen Grenzsteuersätzen führen, die kalte Progression wurde nicht abgeschafft, etc.etc. http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/soli-regel-gehaltse...

  2. Autor Klaus Fink
    am 17. Januar 2018
    2.

    Zu hohe Entlastungen sind aus meiner Sicht nicht angebracht:

    - die Wirtschaft läuft seit geraumer Zeit blendend. Auch für die nähere Zukunft sieht es auf Basis von Konjunkturindikatoren noch gut aus.
    Aber was ist, wenn sich die Wirtschaftslage im Laufe der nächsten Legislaturperiode eintrübt. Und damit muss nach einer so langen Boom-Phase auch mal gerechnet werden.
    Dann werden antizyklische Maßnahmen des Staates zur Ankurbelung der Wirtschaft unabdingbar. Und dazu sind hohe finanzielle Mittel erforderlich, die man in boomenden Zeiten nicht komplett verausgaben sollte. So betrachtet sind weitere Steuergeschenke sehr kritisch zu sehen, wenn man die schwarze Null halten will, um nachfolgende Generationen nicht noch mehr zu verschulden (der Schuldenstand von Bund, Länder und Gemeinden ist mit rd. 2 Billionen EUR nach wie vor gewaltig).

    - wichtiger als weitere Steuersenkungen sind Investitionen in die Zukunft, die uns Wirtschaft für die kommenden Jahrzehnte wettbewerbsfähig halten.
    Das bedeutet hohe Investitionen in Bildung und Ausbildung, Digitalisierung, Forschung und Entwicklung und vielfältigen Infrastrukturmaßnahmen.
    Daneben darf man dringende Erfordernisse bei Rente, Krankenhauswesen, Altenpflege, Militär, Katastrophenschutz, Klimaschutz, sozialer Wohnungsbau, Flüchtlingswesen usw. nicht vergessen.
    Das ist leider die harte Konsequenz aus politischen Versäumnissen der Vergangenheit.

  3. Autor Maike Faust
    am 03. Februar 2018
    3.

    zu 2.

    Fakt ist: bei bei jeder Gehaltserhöhung steigt der Steuersatz gleich mit.

    Hin und wieder gab es in der Vergangenheit eine “Steuererleichterung”, die insgesamt aber die kalte Progression nicht einmal ansatzweise ausgleichen konnte.

    Angesicht dieser AUTOMATISCHEN ständigen Steuererhöhungen wäre eine Entlastung in meinen Augen kein Steuergeschenk, sondern eine längst fällige Maßnahme.

  4. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.