Sehr geehrter Herr Feichtner,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Bundesregierung hat bereits diverse Anstrengungen unternommen, um gegen zu viel Bürokratie in der Landwirtschaft vorzugehen. Dennoch bleibt einiges zu tun. Gerade bei der Neuausrichtung der gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020 müssen wir darauf achten, weiter Bürokratie abzubauen. Wenn wir insbesondere kleine und mittlere Bauernbetriebe schützen wollen, muss vieles einfacher werden und unbürokratischer gehen.
Auf der anderen Seite brauchen wir zum Teil immer wieder strengere Vorschriften - etwa beim Nitrat. Daran haben wir lange, auch mit den Bauern zusammen, gearbeitet. Denn nur gemeinsam mit den Land- und Forstwirten können wir unsere Ziele beim Klima- und Naturschutz erreichen. Deshalb ist diese gute landwirtschaftliche Praxis der Maßstab, den wir vertreten können.
Wir haben es der harten Arbeit unserer Landwirte zu verdanken, dass wir heute in Deutschland so gesunde und sichere Lebensmittel haben wie nie zuvor. Zugleich pflegen sie unsere einzigartigen Kulturlandschaften und tragen zum Erhalt lebendiger ländlicher Räume bei. Das wissen vielen Menschen auch zu schätzen. Häufig ist jedoch wenig darüber bekannt, wie eine moderne Landwirtschaft aussieht und wieviel Arbeit damit verbunden ist. Zugleich steht die Landwirtschaft - wie jede andere Branche auch- vor großen Herausforderungen und Veränderungen. Es ist deshalb unsere gemeinsame Aufgabe, einen Dialog darüber zu führen, wie Landwirtschaft künftig aussehen soll. Wir alle - Landwirtschaft, Politik und Verbraucher - sind hier gefordert. Um dies zu unterstützen, hat die Bundesregierung zum Beispiel die Initiative "Eine Frage der Haltung - Neue Wege für mehr Tierwohl" gestartet. Das gemeinsame Ziel – national wie auf europäischer Ebene - ist, eine wirtschaftlich tragfähige Landwirtschaft, die der Umwelt gerecht wird und sich am Tierwohl orientiert. Eine solche Landwirtschaft wird auch gesellschaftlich akzeptiert.
Zu Ihren Anmerkungen bezüglich der neuen Düngeverordnung hat uns das Bundeslandwirtschaftsministerium die folgenden Ausführungen übermittelt:
Die Novelle der Düngeverordnung hat die Sperrzeiten für die Aufbringung von Düngemitteln deutlich ausgeweitet. Nach der Ernte der Hauptfrucht dürfen nach § 6 Absatz 8 auf Ackerland ab dem Zeitpunkt, ab dem die Ernte der letzten Hauptfrucht abgeschlossen ist, bis zum Ablauf des 31. Januar keine Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff aufgebracht werden. Lediglich zu Zwischenfrüchten, Winterraps und Feldfutter, Winterraps und Wintergerste ist es bis zum 1. Oktober zulässig, bis max. 30 kg Ammoniumstickstoff oder 60 kg Gesamtstickstoff auszubringen. Nur bei diesen Kulturen ist im Herbst noch eine entsprechende Stickstoffaufnahme in die Pflanze gegeben. Eine Strohdüngung im Herbst ist ebenfalls nicht mehr zulässig. Denn zur Strohrotte ist eine Stickstoffgabe nicht erforderlich; zusätzlich besteht die Gefahr von Auswaschungsverlusten des Stickstoffs über den Winter.
Auf Zwischenfruchtflächen, die als ökologische Vorrangflächen im Rahmen des Greenings angemeldet werden, dürfen zwar keine mineralischen Stickstoffdüngemittel ausgebracht werden. Im Sinne der Kreislaufwirtschaft bleibt aber der Einsatz organischer Düngemittel möglich.
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem speziellen Thema haben, können Sie sich direkt an das Bundeslandwirtschaftsministerium wenden:
https://www.bmel.de/DE/Servicemenue/Kontakt/kontakt_node....
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (1)Schließen
am 17. Januar 2018
1.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.