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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor I. von Platen am 17. Januar 2018
11488 Leser · 12 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Verschärfung der Zuwanderung nach Deutschland

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

erst jetzt wird in einem Teil der Presse über eine von der EU Kommission geplante Verschärfung der Zuwanderung nach Deutschland berichtet.
Im Rahmen des sogenannten Wikström-Berichtes
http://ceciliawikstrom.eu/content/uploads/2013/04/Dublin-... wurde beschlossen, dass Asylbewerber in der EU nicht mehr dort einen Antrag stellen müssen, wo sie in die EU eingereist sind. Stattdessen soll in Zukunft der Mitgliedsstaat verantwortlich sein, in dem – laut Auskunft des Asylbewerbers (!) – bereits andere Familienangehörige leben. Eine Prüfung dieser Aussagen ist nicht vorgesehen.
Dieser Änderung, die in einem ganzen Paket von Änderungen „versteckt“ war, haben fast alle deutschen Abgeordneten zugestimmt, insbesondere auch die Abgeordneten der CDU und der CSU.
Angesichts dieser Pläne (der sog. Wikström Bericht wurde schon Ende November 2017 verabschiedet) frage ich Sie: warum haben Sie wochenlang mit der CSU über eine sog. Obergrenze gestritten? Warum steht in der aktuellen Sondierungsvereinbarung, dass der Familiennachzug nur begrenzt wiederbeginnen soll (für subsidiär Schutzberechtigte), wenn durch die Änderung der Dublin Regeln sowieso Tür und Tor geöffnet sind für eine völlig unkontrollierte und grenzenlose Zuwanderung nach Deutschland?

MfG

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 26. Februar 2018
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau von Platen,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die aktuelle Dublin-Verordnung regelt im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), welcher europäische Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Das stellt sicher, dass jeder Asylantrag im Dublin-Raum nur von einem Staat geprüft wird. Dabei richtet sich die Zuständigkeit eines Mitgliedstaates nach bestimmten Kriterien. Sie reichen von familiären Umständen über den Besitz eines Visums oder Aufenthaltstitels bis hin zur Frage nach einer regulären oder irregulären Einreise. Lässt sich danach keine Zuständigkeit feststellen, ist der EU-Mitgliedstaat zuständig, in dem zuerst ein Asylantrag gestellt worden ist. Informationen zur Dublin-Verordnung:
https://www.bmi.bund.de/DE/service/lexikon/functions/bmi-...

Die Bundeskanzlerin hat in der Vergangenheit mehrfach betont, dass das Dublin-System erneuert werden muss. Wichtig ist die richtige Balance zwischen Verantwortung der Mitgliedstaaten und Solidarität unter den Mitgliedstaaten. Dazu gehören klare Zuständigkeiten und effektive Verfahren, aber auch eine solidarische und faire Verteilung von Schutzberechtigten innerhalb der EU.

Das Europäische Parlament hat sich im November auf eine Verhandlungsposition zur Reform des Dublin-Systems geeinigt, um auf dieser Grundlage die Gespräche mit dem Rat aufzunehmen. Auch der Rat wird eine gemeinsame Position der Mitgliedstaaten zur Reform des GEAS festlegen. Die Verhandlungen hierzu laufen noch. Anschließend verhandeln im sogenannten Trilog das Europäischen Parlament, der Rat und die Kommission die Positionen.

Die Bundesregierung orientiert ihre Haltung für den Trilog an den Vorgaben eines künftigen Koalitionsvertrags. Wie Sie wissen, haben noch nicht alle beteiligten Parteien dem Entwurf des Koalitionsvertrags zugestimmt. Informationen dazu finden Sie auf Seite 105:
http://www.bpb.de/system/files/dokument_pdf/Koalitionsver...

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (12)Schließen

  1. Autor Roland Meder
    am 17. Januar 2018
    1.

    Ingeborg, danke dass Sie dieses Thema aufgreifen. Dieses für Deutschland katastrophale Vorhaben des EU-Parlamentes ist sogar dem Spiegel nur eine 1/4 Seite wert.
    Von keinem exponierten deutschen Politiker wird darüber ein Wort verloren bzw. widersprochen. Schweigen ist Zustimmung.
    Nur keine schlafenden Hunde wecken!
    Vor einiger Zeit haben sich verschiedene führende Politiker gegenseitig als "Gurkentruppe" bezeichnet.
    Dem muss man heute uneingeschränkt zustimmen.

  2. Autor Klaus Fink
    am 17. Januar 2018
    2.

    Solche Taschenspielertricks, geschaffene Fakten zulasten des Volkes dem Volk bewusst vorzuenthalten, verfestigen den bereits eingetretenen massiven Vertrauensverlust vieler Bürger in die etablierte Politik.

    Zur Vertrauensfrage sollte man eine OBJEKTIVE repräsentative Umfrage in der Bevölkerung machen.

    Aber bitte nicht durch Forsa, bei der Frau Merkel immer noch auf eine hohe Zustimmungsquote kommt während sich bei einer Umfrage durch YouGov im Dezember 2017 jeder Zweite einen vorzeitigen Rücktritt von Frau Merkel wünscht.

  3. Autor Yan Suveyzdis
    am 17. Januar 2018
    3.

    ich habe über dieser Wahnsinn auch alternative gelesen
    wir MÜSSEN machen Tür zu

  4. Autor ines schreiber
    am 18. Januar 2018
    4.

    Nächstes Jahr wird die EU erneut gewählt...
    Junker und seine Kollegen werden jetzt noch schnell alles Mögliche was negativ für Deutschland ist durchdrücken...

  5. Autor Katharina Dr.med.Reitmaier
    Kommentar zu Kommentar 1 am 19. Januar 2018
    5.

    Das ist auch vollkommen richtig.Dublin liegt in der EU.-und die EU wechselt
    ständig Ihre Laken;wie sie es brauchen.Da war es schon besser als es noch
    Glühbirnen gab,die wesentlich länger halteten,als sparsame LED Lampen.Und
    warscheinlich auch Irland durch fehlendes controlling in Brüssel,wie Griechen=
    land und Malta die Beitrittskriterien zur EU erschlichen hat.

  6. Autor Johannes Wollbold
    am 19. Januar 2018
    6.

    Na ja, das wird sicher nicht passieren, ohne zumindest mal zu den angegebenen Familienangehörigen Kontakt aufzunehmen. Es geht nicht um einen Familiennachzug, Herr Fleddermann, sondern nur um die Verteilung bereits in die EU Eingereister. Sollte die Regelung in großem Umfang in Anspruch genommen werden, wird sicher beweisbar geprüft. "Eine Prüfung dieser Aussagen ist nicht vorgesehen" heißt nicht "ist ausgeschlossen".

  7. Autor ines schreiber
    am 19. Januar 2018
    7.

    Zu 8
    Verteilung innerhalb der EU... das sind Kontingente...
    Hatte Frau Merkel nicht extra mit der Türkei einen Vertrag ausgehandelt dass alle die in Griechenland stranden , zurück in die Türkei geschickt werden.... dass wir dafür aus türkischen Lagern Syrer nehmen... und die die nach Griechenland geflohen sind , kommen ganz and Ende der Liste... also werden nicht bevorzugt...
    Dann sind da noch Kontingente aus Italien... die Menschen dürften gar nicht verteilt werden... der größte Teil nicht Asylberechtigt ... und zum anderen wurden sie aus Seenot gerettet... auch hier ist das Seenotrettung Gesetz sehr deutlich... Gerettete müssen in den nächstgelegenen Hafen gebracht werden... das schließt Europa aus...
    Die EU ist auf keinen Fall in der Lage dieses Problem zu lösen... es lässt sich nicht lösen , indem man alle Leute hier her holt.... die Kosten dafür sind viel zu hoch , in den Heimatländern könnte man mit diesem Geld viel , viel mehr Gutes tun und für die Menschen erreichen...

  8. Autor Erhard Jakob
    am 12. Februar 2018
    8.

    Alle Armen dieser Welt nach Europa bzw. Deutschland zu
    holen bzw. kommen zu lassen, löst das Problem nicht.
    Dafür sind es viel zu viele.
    .
    Doch das steht schon im Grundgesetz Art. 16 Abs. 2.

  9. Autor Ingeborg von Platen
    am 16. Februar 2018
    9.

    Es war mir kein Vergnügen aber ein Anliegen, dieses Thema hier aufzubringen. Mit einem anderen Thema (Vorfall in Donauwörth) bin ich an den Moderatoren gescheitert, habe es aber in Kommentarform bei einem anderen, passenden Thema untergebracht. Man wird erfinderisch. Was sagen Sie zu den durch die Antifa in Hamburg verhinderten Protesten?

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