Sehr geehrte Frau Bumb,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Zunächst wünschen wir Ihrem Sohn auf diesem Wege gute Besserung. Wir wissen, wer Opfer einer Gewalttat wird, erfährt häufig nicht nur körperliches, sondern auch seelisches Leid. Auch für Angehörige ist dies eine belastende und schmerzhafte Situation. Das Bundesjustizministerium hat ein Merkblatt erstellt, das Hinweise für Betroffene enthält, wo sie Hilfe finden können.
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Opfermerkb...
Straftaten müssen bei den Polizeidienststellen angezeigt werden, damit sie verfolgt und Täter ihrer gerechten Strafe zugeführt werden können. Die Bundesregierung nimmt aber keinen Einfluss auf die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden. Daher können wir uns von dieser Seite aus nicht weiter zu Ihrem Fall äußern.
Insgesamt prüft die Bundesregierung selbstverständlich, welche Schritte notwendig sind, um den Rechtsstaat leistungsfähig zu erhalten und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiter zu verbessern. So sind konkret für die Sicherheitsbehörden des Bundes wie Bundespolizei und Bundeskriminalamt bis 2020 mehr als 4.000 zusätzliche Stellen und mehr als 800 Millionen Euro Personal- und Sachmittel vorgesehen.
Grundsätzlich gilt allerdings in Deutschland: Polizei ist Ländersache und die Länder tragen die Hauptlast, so auch bei Personal und Ausstattung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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