Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Jens Roth am 30. Januar 2018
17110 Leser · 9 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Witwenrente

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

aus aktuellem Anlass (der Tod meines Vaters) stellt sich für mich die Frage, WARUM eine Witwe (in dem Fall meine Mutter) nur mit 60 (bzw. bald mit 55) % der Rente meines Vaters auskommen soll -Witwenrente-, wo doch fast ALLE Kosten in gleicher Höhe weiter laufen?

Dieses System gibt es ja schon lange, aber es erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht und ist auch eigentlich ein Schlag in das Gesicht der Hinterbliebenen.

Mein Vater hat z. B. 52 Jahre (!) gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt.
Was er davon später wieder bekam, war schon ein Trauerspiel, nur wenige Jahre später ist er tot und meine Mutter bekommt von dem Wenigem nun noch weniger.

Das kann nicht gerecht sein und bedarf sicherlich nicht nur aus unserer Sicht (als Familie) einer Überarbeitung - meinen Sie nicht?

Mit freundlichem Gruß

Jens Roth

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 09. März 2018
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Roth,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Zunächst möchten wir Ihnen unser Beileid zum Tod Ihres Vaters ausdrücken. Der Verlust eines nahen Angehörigen ist in vieler Hinsicht ein Einschnitt in das Leben der Hinterbliebenen. Daher ist es wichtig, dass sie nicht im Stich gelassen werden.

Der Gesetzgeber hat die Versorgung von Hinterbliebenen klar geregelt. Um einen finanziellen Ausgleich zum nunmehr wegfallenden Unterhalt zu schaffen, haben Witwen/Witwer Anspruch auf die Rente der/des Verstorbenen. Sie erhalten in den ersten drei Monaten die Rente in voller Höhe. Ab dem vierten Monat bekommen sie 25 Prozent bei einer kleinen oder 55 Prozent bei einer großen Hinterbliebenenrente.

Grundlage für das System der Hinterbliebenenrente ist die gegenseitige Unterhaltsverpflichtung von Ehepartnern. Nach dem Tod eines Ehepartners tritt an die Stelle des Unterhalts, den er nicht mehr erbringen kann, die Hinterbliebenenrente. Der Charakter der Unterhaltsleistung wird zwar auch dadurch erkennbar, dass der/die Hinterbliebene eigenes Einkommen haben kann. Dieses wird aber ab einem bestimmten Freibetrag auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Dieser Freibetrag liegt zurzeit in den alten Bundesländern bei 819,19 Euro und in den neuen Bundesländern bei 783,82 Euro. Zudem entfällt der Anspruch auf Hinterbliebenenrente bei einer erneuten Eheschließung.

Die Hinterbliebenenrente bezieht sich auf Rentenansprüche, die der/die Verstorbene während des eigenen Arbeitslebens durch Beiträge erworben hat. Gleichwohl ist eine Begrenzung dieser Leistung nicht zuletzt deshalb wichtig, um die erwerbstätigen Versicherten, die die jetzigen Rentenleistungen finanzieren, nicht zu überlasten.

Weitere Informationen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales und bei der Deutschen Rentenversicherung:
http://www.bmas.de/DE/Themen/Rente/Gesetzliche-Rentenvers...

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/N...

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (9)Schließen

  1. Autor Doris Reichling
    am 30. Januar 2018
    1.

    H. Roth, ich habe mir diese Frage und viele andere auch schon gestellt.
    Mit welcher Berechtigung werden die ohnehin schon spärlichen Renten nach vieler Jahre Arbeit im Todesfall des Partners nochmals gekürzt?

    Zuerst müssen wir unsere Renten seit 2005 (damals waren 50 % steuerfrei, jedes weitere Jahr müssen 2 % mehr versteuert werden). Beim Tod eines Partners bekommt der Hinterbliebene nur noch 60 % (alte Regelung) bzw. 55 % (neue Regelung) der bisherigen Rente.

    Die Politiker haben das Rentenniveau abgesenkt. Ist es eine Gleichbehandlung der Bürger -wie es im Grundgesetz steht- dass nur die Renten der gesetzlich Versicherten abgesenkt wurden, nicht die Beamtenpensionen?

    Dann kam die Versteuerung. Als "Stichtag" für den steuerfreien Betrag gilt das Jahr des Renteneintritts. Dieser Betrag wird festgeschrieben, alle weiteren Rentenerhöhungen sind zu 100 % zu versteuern. Deswegen müssen auch immer mehr Rentner ihre Renten versteuern.

    Eine weitere Kürzung ist die Witwen-/Witwerrente auf 55 - 60 % der bisherigen Rentenhöhe. Der Renteneinzahler darf seine volle Rentenhöhe beim Tod seiner Partnerin/seines Partners behalten.

    Nur eine Frage: Ist das Gleichbehandlung, ist das gerecht?
    Hat er höhere Lebenshaltungskosten als sie seine Witwe hätte?

    Die nächste Überraschung: Wenn beide Eheleute gearbeitet haben und somit beide Rente beziehen, kommt der überlebende Partner noch nicht einmal die auf 55 bzw. 60 % reduzierte Rente, nein, das wäre bilderbuchmäßig, hier wird dann gegengerechnet.
    Und hier wird's richtig kompliziert: Der Freibetrag liegt aktuell bei € 819,19 (netto) und wird jährlich angepaßt.
    Ab 12. Februar ist im VdK-Videoportal ein Film zum Thema "Was mir bleibt - die Hinterbliebenenrente" kostenfrei abrufbar unter www.vdktv.de

    Unsere Rentenproblematik haben wir der Politik zu verdanken und ich habe die Befürchtung, dass auch hier wieder nichts passieren wird, dafür ist kein Geld da.

    Ich könnte mir nur vorstellen, dass Gerichte eine Verbesserung unserer Situation erreichen könnten.

  2. Autor Katharina Dr.med.Reitmaier
    am 31. Januar 2018
    2.

    Man jammert nicht ,man muß es annehmen und ertragen,wenn man kein
    Weichei ist,weil es jeder so machen muß.

  3. Autor Jens Roth
    Kommentar zu Kommentar 1 am 31. Januar 2018
    3.

    Sehr schöner und zugleich erschreckender Kommentar! Danke.

  4. Autor Jens Roth
    Kommentar zu Kommentar 2 am 31. Januar 2018
    4.

    Sehr geehrte Frau Dr Reitmaier,

    natürlich erträgt man es erstmal und gejammert hat hier niemand.

    Es wurde hinterfragt.

    Abgesehen davon ist es kein Argument, dass es immer so war oder? Ein annehmen?

    Würden wir weil es immer so war leben, dann lebten wir sicherlich noch auf Bäumen, die Erde wäre nach wie vor eine Scheibe und ich würde diese Antwort jetzt in Stein meiseln, wenn ich denn mal polemisch sein darf.

    Hochachtungsvoll

    Jens Roth

  5. Autor ines schreiber
    am 31. Januar 2018
    5.

    Zu 2
    Ich glaube kaum dass Menschen die eine berechtigte Frage stellen...
    Rumjammern... und sie müssen es wohl oder übel ertragen es ist eine Frechheit Sie mit einem Weichei zu vergleichen...
    Ich glaube bei kleinem ihnen fehlt die Empathie... oder was liegt hier sonst für ein Problem vor.....
    Was sind sie eigentlich für ein Doktor??????

  6. Autor Doris Reichling
    am 01. Februar 2018
    6.

    H. Roth, ich hätte Ihnen GERNE positivere Informationen geschrieben und ich verstehe sie gut, wie enttäuscht Sie und Ihre Mutti sind! Holen Sie sich Unterstützung, die Rentenberatungsstellen beraten souverän und neutral, ich habe nur allerbeste Erfahrungen gemacht.
    In Deutschland haben wir Grundsicherung und Mietzuschuß Herr Roth, unterstützen Sie Ihre Mutti und haben Sie keine Hemmungen von diesem Recht Gebrauch zu machen. Oft fällt es älteren Menschen schwer, sich diese Hilfe zu holen...........
    Ich drücke Ihnen die Daumen, dass Sie einen guten Weg für Ihre Mutti finden, "begleiten" Sie sie dabei und nutzen Sie die Möglichkeiten, die wir haben! Alles Gute und viiiiel Erfolg!
    PS: Ich überlese manche Kommentare, um mir zu ersparen, mich darüber zu ärgern..........

  7. Autor Jens Roth
    Kommentar zu Kommentar 6 am 02. Februar 2018
    7.

    Hallo Frau Reichling,
    so schlimm ist es jetzt bei meiner Mutter nicht, dass von staatlicher Seite Hilfen nötig wären.
    Wie Sie außerdem richtig feststellen: die Familie und Partner sind da und helfen. Von daher wird das alles.

    Hier geht es mir einfach um's Prinzip und ich will ja gerne verstehen, warum aus Sicht der Regierung eine Witwe weniger Geld "verdient" hat nachdem der Ehemann verstorben ist.

    Ich könnte jetzt noch die "...vor dem Gesetz sind wir alle gleich..."-Keule des Grundgesetzes herausholen, aber das wäre zu weit gegriffen.

    Mich würde "freuen" wenn ich auf meine Frage eine Antwort bekäme und dann muss man weitersehen ob man damit zufrieden ist oder ob man weiterbohrt, wenngleich man dann wahrscheinlich schnell zum Don Quichote wird, der gegen Windmühlen kämpft.

    Auch an anderer Stelle ist das hier ein Thema und da gibt es in der Tat Kommentare die einen schon mal zum Grübeln bringen.

    Aber man wird es nie allen recht und nicht alle wollen etwas verstehen - sieht man ja hier auch, dass einige gegen diese Frage stimmen.

    Alles Gute!

    Jens Roth

  8. Autor ines schreiber
    am 07. Februar 2018
    8.

    Zu 8,
    Das betrifft leider z.b. auch geschiedene... wenn vom Rentenanteil des Mannes , ein Anteil auf die Frau gerechnet wird , wenn sie verstirbt wird dieser Anteil nicht , dem Mann zurückgeschrieben....

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