Sehr geehrte Frau Ischutin,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Bundesregierung unterstützt Länder und Kommunen finanziell bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen. Zugleich liegt aber die Zuständigkeit für alle Fragen der Unterbringung bei den Städten und Gemeinden. Dies gilt auch für den von Ihnen geschilderten Fall, so dass wir uns dazu nicht äußern können. Dafür bitten wir um Verständnis.
Entgegen Ihrer Annahme geht die Flüchtlingshilfe nicht zu Lasten der deutschen Bevölkerung. Im Gegenteil: Die sozialen Ausgaben des Bundes machen jedes Jahr über 50 Prozent des gesamten Bundeshaushaltes aus. Im Jahr 2016 gab es die größte Rentenerhöhung seit mehr als 20 Jahren. Die Infrastrukturinvestitionen steigen auf Rekordniveau. Die Bundesregierung hat wiederholt das Kindergeld erhöht. In Bildung, Wissenschaft und Kultur fließen jedes Jahr etliche Milliarden Euro.
Deutschland hat ein großzügig ausgebautes soziales Sicherungssystem. Es erlaubt jedem, ein menschenwürdiges Leben zu führen und am gesellschaftlichen Miteinander teilzuhaben – und zwar unabhängig von der Herkunft. Dieser Auftrag leitet sich aus Artikel 1, Absatz 1 unseres Grundgesetzes ab: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (10)Schließen
am 02. Februar 2018
1.
am 02. Februar 2018
2.
am 03. Februar 2018
3.
am 04. Februar 2018
4.
am 06. Februar 2018
5.
am 07. Februar 2018
6.
am 12. Februar 2018
7.
am 21. Februar 2018
8.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.