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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
Rentenanpassung Ost - West
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, ich möchte Ihnen die Frage stellen, ob die Anpassungen der Renten Ost West zur vollen steuerlichen Anrechnung führen. Oder wird dabei der steuerfreie Anteil bei Rentenzugang berücksichtigt. Bereits heute wird die Rentenerhöhung im laufenden Jahr durch die fällige Steuer fast aufgebraucht. Vielleicht noch ein Impuls, die Höhe der Werbungskosten sollten unter den heutigen Bedingungen verdoppelt werden.
Mit freundlichem Gruß
Kommentare (2)Schließen
am 13. Februar 2018
1.
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