Sehr geehrter Herr Fleischhauer
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
In den vergangenen Jahren wurden mit drei Pflegestärkungsgesetzen die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen deutlich ausgeweitet. Gut fünf Milliarden Euro werden nun jährlich mehr für die Pflege ausgegeben – das entspricht einer Steigerung des Leistungsvolumens um mehr als 20 Prozent.
Durch die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1. Januar 2017 hat auch die Zahl der Menschen, die Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, erheblich zugenommen. Im Mittelpunkt steht der tatsächliche Unterstützungsbedarf, gemessen am Grad der Selbständigkeit. Dies ist unabhängig davon, ob jemand an einer geistigen oder körperlichen Einschränkung leidet.
Nach wie vor aber wissen nicht alle pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen, welche Unterstützung ihnen zusteht. Wer Fragen hat, kann sich an die Pflegeberaterinnen und -berater seiner Krankenkasse - oder genauer an die daran angegliederten Pflegekassen – wenden. Denn gesetzlich Krankenversicherte haben einen Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung.
Weitere Antworten auf Fragen rund um die Pflege:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten...
Die neue Bundesregierung will die Pflege weiter verbessern. Ein wichtiges Vorhaben ist es, mehr Personal für die Pflege zu gewinnen und die Arbeitsbedingungen attraktiver zu machen. Die Höhe der gesetzlichen Rente ist in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen, zuletzt um 3,59 Prozent in den neuen und um 1,9 Prozent in den alten Bundesländern. 2016 profitierten die Rentnerinnen und Rentner von der höchsten Steigerung seit 23 Jahren: Die Alterseinkünfte wurden um 5,95 Prozent (Ost) bzw. 4,25 Prozent (West) angehoben. Darüber hinaus wurde die abschlagsfreie Rente mit 63, Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente oder auch die so genannte Mütterrente beschlossen.
Die individuelle Rentenhöhe errechnet sich aus der Höhe und der Dauer der Beitragszahlungen. Die jährliche Rentenentwicklung orientiert sich vor allem an der Lohnentwicklung. Dies ist wichtig, weil die Renten aus den Beiträgen der Beschäftigten bezahlt werden.
Die neue Bundesregierung möchte die Rentenhöhe bis 2025 auf dem heutigen Niveau von 48 Prozent absichern. Zudem soll die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, honoriert werden. Ihnen soll eine Grundrente zugesichert werden, die zehn Prozent oberhalb der Grundsicherung liegt. Sie sollen mehr Geld zur Verfügung haben als etwa Bezieher von Sozialleistungen, die lediglich ein menschenwürdiges Existenzminimum absichern wie Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Asylbewerberleistungen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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