Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Pia Nitz am 04. Oktober 2017
6538 Leser · 3 Kommentare

Gesundheit

Verpflichtende Organspende nach dem Tod

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich würde Ihnen gerne eine Frage zur Organspende stellen.
Wieso gibt es in Deutschland keine Verpflichtung seine Organe nach dem Tod zu spenden? Ich habe neulich gelesen, dass 10 000 Menschen in Deutschland auf eine Organspende warten. Ich verstehe natürlich, dass manchen Menschen einfach nicht wohl bei der Sache ist, die Organe nach dem Tod zu spenden, jedoch finde ich es nicht vertretbar, dass die Wünsche eines (baldigen) Toten eher berücksichtigt werden, als die eines Menschen, der eigentlich noch ein langes Leben führen könnte, aber dem Tode aufgrund der mangelnden Spenderorgane geweiht ist. Meiner Meiung nach ist dies nicht fair und es sollte ein Gesetz geben, welches jeden Menschen verpflichtet, seine Organe nach dem Tod zu spenden.

Ich hoffe, dass meine Frage beantwortet und mein Anliegen berücksichtigt wird.

Mit freundlichen Grüßen,
Pia N.

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Christian Adrion
    am 04. Oktober 2017
    1.

    Das geht überhaupt nicht, denn mein Körper gehört mir. Was wollen Sie denn mit jüdischen Bürgern machen, für die die körperliche Unversehrtheit Vorraussetzung ist, um ins Paradies zu kommen? Es geht also gar nicht. Denn es kann nicht schon wieder eine religiöse Extrawurst geben, denn das zerstört das friedliche Miteinander. Also dann lieber gleiches Recht für alle und das ist die Selbstbestimmung.

  2. Autor Christina Burger
    am 19. Oktober 2017
    2.

    Vielleicht wollen die Leute einfach nicht ausgeschlachtet werden - wenn ihr Körper noch auf Betriebstemperatur ist.
    Das sollten Sie den Leuten bitte selbst überlassen, ob sie das wollen oder nicht.

  3. Autor Andreas Lindermeier
    am 12. Februar 2018
    3.

    Diese Idee jedoch leider schlecht durchdacht bzw. in dieser Art Nicht mal ansatzweise durchsetzbar.

    Eine Organspende ist auch für die Angehörigen eine extrem hohe emotionale Belastung. So liegt z.B. ein Organspender der bereits Sammstag Hirntod war und nach dem Abstellen der Maschinen gleich hätte zum bestatten freigegeben werden können 2 Tage später noch immer an Maschinen die seine Organe durchbluten. Tests, Organisation... Dadurch kann sich die Zeit vom Tod bis zur Bestattungsfreigabe schon 2-3 Tage hin ziehen, doch Angehörige wollen eine Bestattung meist schnell hinter sich haben. Auch wenn diese Schritte dem Verstorbenen nicht weh tun ist es eine Sache die man angehörigen nicht aufzwingen darf. (Grundgesetz Artikel 1)

    Ein Mensch ist in einem Körper, ein Körper ist ein Mensch. Auch wenn er Hirntod ist hat er das Recht auf seine Unversehrtheit (Grundgesetz Artikel 2)

    Es gibt Religionen die eine Organentnahme oder gar eine ärztliche Behandlung nicht zulassen. (Grundgesetz Artikel 4). Sagt man nun Juden müssen keine Organe Spenden wäre dies je nach Anschauungsweise eine Benachteiligung oder Bevorzugung aufgrund der Religion ( Grundgesetz Artikel 3). Auch andere Artikel werden mit diesem Vorschlag angegriffen, weshalb sich leider niemand die Mühe macht auf deine vielleicht doch ernst gemeinte Frage einzugehen.

    Doch wie zu Beginn geschrieben ist der Ansatz der Frage aufgrund der sinkenden Spenderzahlen durchaus berechtigt, sollte jedoch in der Form abgeändert werden das alle Potentiellen Organspender spenden müssen die nicht zu Lebzeiten selbst oder durch einen Betreuungsberechtigten gegenüber der Krankenkasse oder einer Aufsichtsbehörde erklärt haben das keine Organe entnommen werden dürfen. Bei Minderjährigen haben Erziehungsberechtigte jedoch das Recht wie bisher selbst zu bestimmen ob der Verstorbene Organe spendet oder nicht. Eine Solche Gesetzesänderung mit einer Übergangszeit von 5 Jahren wäre unserer Frau Kanzlerin vielleicht durchaus zumutbar.

  4. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.