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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Abstimmungszeit beendet
Autor M. Götzel am 21. Februar 2018
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Familienpolitik

Ausnahmeregelungen beim Unterhaltsvorschuss Gesetz

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

Zum Ersten muss ich mal einen Dank aussprechen, dass Sie das Unterhaltsvorschussgesetz überarbeitet haben.
Dennoch habe ich dazu eine Frage.
Erstmal zu meiner Situation:

Ich habe 2 Kinder aus früherer Beziehung. Der Vater hat, bis auf 3 Monate a 33 Euro pro Kind, keinen Unterhalt seit 9 Jahren gezahlt. Bis zu meiner Hochzeit vor ca. 5 Jahren habe ich Unterhaltsvorschuss erhalten. Mein Mann hat selber 3 Kinder für die er Unterhalt zahlt im Rahmen der Unterhaltsbemessungsgrenze und die Kindsmütter noch zusätzlich Unterhaltsvorschuss aufstockend erhalten der uns als Schulden aufläuft. Ich habe mittlerweile 2 Jobs um unseren Lebensunterhalt bestreiten zu können, dennoch langt es seit Jahren nicht mal um mit den Kindern in den Urlaub zu fahren.
Meine Frage ist:
Warum bekommen Mütter, die keinen Unterhalt vom Kindsvater erhalten und deren neuer Ehepartner Unterhalt aus der Berechnung seines Entgeltes heraus zahlt, keinen Unterhaltsvorschuss? Damit könnte man den Kindern auch mal solche Wünsche wie einmal in den Urlaub fliegen ermöglichen. Vielleicht könnte man nochmal darüber nachdenken eventuell auch was für diese Mütter tun?

Viele Grüße

Madeleine Götzel