Sehr geehrter Herr Fink,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Bundeswehr hat in den vergangenen Jahren große Anstrengungen unternommen, um die Versorgung und Betreuung von den im Einsatz Geschädigten zu verbessern. Das Einsatzversorgungsgesetz von 2004, das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz von 2007, das Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz von 2011 sowie die Einsatzunfallverordnung von 2012 verbessern die Vorschriften und Leistungsmöglichkeiten. Damit stehen inzwischen umfangreiche gesetzliche Instrumentarien zur Unterstützung Einsatzgeschädigter zur Verfügung.
Der Sozialdienst der Bundeswehr berät und betreut zudem Einsatzgeschädigte und deren Familien ohne zeitliche Begrenzung auch nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst. Diese Unterstützung kann sich über mehrere Jahre erstrecken. Bei einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) sowie anderen psychischen Erkrankungen können sich die Symptome allerdings erst nach Monaten oder sogar Jahren ausbilden. Die Ursachen sind deshalb oft schwer zu ermitteln.
Seit 2017 verbessert ein zusammenfassendes Konzept „Betreuung von ehemaligen Angehörigen der Bundeswehr, die unter Einsatzfolgen leiden“ Beratung, Betreuung und Versorgung. Einsatzgeschädigte verfügen heute schon über eine breite Palette an materiellen Leistungen, medizinischer Versorgung und psychosozialer Unterstützung. Die Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten von der Bundeswehr nahestehenden Organisationen ergänzen diese Leistungen. Gleichwohl sind weitere Verbesserungen notwendig.
Damit Unterstützungsangebote und Hilfen den betroffenen Menschen auch bekannt sind, erhalten Bundeswehrangehörige im Laufe ihrer Dienstzeit umfangreiche Informationen über mögliche Einsatzfolgen, vor allem auch über psychische Erkrankungen. Das gilt auch für ehemalige Angehörige der Bundeswehr. In vielen Fällen lassen sich Betroffene erst durch ihre Familien und Freunde dazu bewegen, die Hilfen in Anspruch zu nehmen. Deshalb ist die Information auch des persönlichen Umfelds von besonderer Bedeutung.
Die Fürsorge endet zudem nicht mit dem Ausscheiden aus dem Dienst. Für ehemalige Bundeswehrangehörige und ihre Familien gibt es vielfältige Angebote und Aktivitäten. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus den Einsätzen entstand so ein dichtes Netz der Unterstützung. Weitere Informationen und Ansprechpartner im Internetangebot der Bundeswehr:
https://www.ptbs-hilfe.de/startseite.html
https://ptbs-hilfe.de/fileadmin/user_upload/dokumente/KRD...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 22. Februar 2018
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Kommentar zu Kommentar 3 am 27. Februar 2018
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am 20. März 2018
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