Sehr geehrter Herr Graetz,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Bundesregierung hat die wirtschaftliche Situation der Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR verbessert. Neben der Opferrente wurden auch die Ausgleichsleistungen nach dem Rehabilitierungsrecht erhöht.
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/V...
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/10...
Dabei gilt: Nach § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes können rehabilitierte Verfolgte eine besondere monatliche Zuwendung erhalten, wenn sie insgesamt mindestens 180 Tage rechtsstaatswidrige Haft erlitten haben und wenn sie in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind:
https://www.gesetze-im-internet.de/strrehag/BJNR118140992...
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Strafrecht...
Auch derjenige kann rehabilitiert werden, der das Opfer einer rechtsstaatswidrigen Einweisung in ein Heim für Kinder oder Jugendliche geworden ist.
Zudem sieht § 19 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes eine Härteregelung vor: „Ergibt sich eine besondere Härte daraus, dass keine Kapitalentschädigung oder keine besondere Zuwendung gezahlt wird, kann die zuständige Behörde dem Antragsteller diese Leistung zuerkennen.“
Ob Sie möglicherweise unter eine Härtefallregelung fallen, können wir von hier aus nicht beurteilen. Wir bitten um Verständnis, dass die Bundesregierung zu Einzelfällen weder konkret Stellung beziehen noch eine rechtliche Beurteilung vornehmen kann.
Mit Blick auf die gesetzlichen Rentenansprüche gilt: In Ost- wie in Westdeutschland werden die Renten auf Grundlage der tatsächlich erzielten Arbeitsentgelte berechnet, für die Rentenversicherungsbeiträge gezahlt worden sind. Nachteile durch das unterschiedliche Einkommensniveau werden ausgeglichen, indem man die ostdeutschen Arbeitsentgelte rechnerisch auf Westniveau anhebt.
Fast 30 Jahre nach dem Mauerfall werden jetzt auch in der Rentenversicherung die Unterschiede zwischen Ost und West beseitigt und die soziale Einheit Deutschlands vollendet. Die Renten werden unabhängig von der weiteren Lohnentwicklung in sieben Schritten bis zum 1. Juli 2024 auf 100 Prozent des Westwerts angeglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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