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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
Schwerbehindert in Rente Geboren Januar1958
sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin
Seit dem Jahr 2001 bin ich mit 50% schwerbehindert auf Dauer eingestuft.45 Arbeitsjahre habe ich bereits jetzt schon voll.Bei der Rentenberatung,wurde mir mitgeteilt das ich frühst möglich mit 61 Jahren mit einen Abschlag von 10,8 % in Rente gehen kann.Ohne Abschlag mit 64 Jahren.
Finden sie es gerecht,das mann nach 45 Arbeitsjahren,mit einer Schwerbehinderung 50% immer weiter arbeiten muß,um später ohne Abzüge in Rente gehen zu dürfen?
mit freundlichen Grüßen Thomas Jauch
Kommentare (2)Schließen
am 03. März 2018
1.
am 05. März 2018
2.
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