Liebe Besucherinnen und Besucher,
seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.
Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
Frage zur Grundsteuer.
Guten Tag,
Die Grundsteuer soll ja eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken sein. Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ist meist der Wert des Grundstücks.
Im Grundsteuergesetz (GrStG) § 10 Steuerschuldner heißt es :
Schuldner der Grundsteuer ist derjenige, dem der Steuergegenstand bei der Feststellung des Einheitswerts zugerechnet ist.
Warum darf bei Eigentumswohnungen der Vermieter die Grundsteuer so in die Betriebskostenabrechnung einstellen, wie sie ihm gegenüber festgesetzt wurde?
Ich bin die Mieterin der Wohnung und muss die volle Grundsteuer zahlen obwohl ich nicht die Eigentümerin des Grundstückes bin und auch kein Steuerbescheid erhalten habe.
Kommentare (1)Schließen
am 12. März 2018
1.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.