Sehr geehrter Herr Adrion,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Bundeskanzlerin Merkel hat bereits im Januar 2015 in ihrer Regierungserklärung betont, dass in Deutschland alle Menschen willkommen seien, die die Gesetze achteten, hier lebten und die Sprache kennen, und zwar unabhängig von ihrer Religion. Wörtlich sagte die Kanzlerin: „Unser früherer Bundespräsident Christian Wulff hat gesagt, der Islam gehört zu Deutschland. Und dieser Meinung bin ich auch“.
In ihrer aktuellen Regierungserklärung vom 21. März 2018 hat die Kanzlerin erneut zur Rolle des Islam in Deutschland Stellung genommen: „Etwa 4,5 Millionen Muslime leben in Deutschland. Die große Mehrzahl dieser Menschen lehnt wie die Mehrheit aller in unserem Lande lebenden Menschen Radikalismus und islamistischen Terror ab. Viele von ihnen leben ihren Glauben, den Islam, friedlich, verfassungs- und gesetzestreu. Es steht völlig außer Frage, dass die historische Prägung unseres Landes christlich und jüdisch ist. Doch so richtig das ist, so richtig ist es auch, dass mit den 4,5 Millionen bei uns lebenden Muslimen ihre Religion, der Islam, inzwischen ein Teil Deutschlands geworden ist.“
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Bulletin/2018/0...
Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass sie eine besondere Verantwortung bei diesem Thema hat. Denn es geht darum, dass am Ende konkrete Politik und konkrete Entscheidungen den Zusammenhalt in unserem Land stärken und nicht schwächen.
Heute stehen in vielen Städten Deutschlands nicht nur Kirchen und Synagogen sondern auch Moscheen. Das ändert nichts daran, dass unser Land von seiner christlich-jüdischen Geschichte und Kultur geprägt ist und dies auch bleiben wird. Es kommt aber darauf an, stärker als bisher ein gutes Miteinander aller Menschen, gleich welcher Herkunft oder Religion, einzufordern und zu unterstützen.
Dabei geht es nicht nur um eine Verständigung über historische und kulturelle Grundlagen. Vielmehr geht es auch um eine Verständigung über geteilte Interessen, Traditionen und Werte bis hin zu einer gemeinsamen Vision für die Zukunft. Anstand und Respekt gegenüber anderen zu zeigen, den anderen als gleichwertiges und gleichberechtigtes Individuum zu achten – das ist nicht nur eine Frage der Menschlichkeit, sondern festigt auch das Zusammengehörigkeitsgefühl.
Das deutsche Grundgesetz (GG) sichert die Religionsfreiheit für jede Religion gleichermaßen. Denn Artikel 4 Abs. 1 GG besagt: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ Zur Religionsfreiheit gehört auch die „ungestörte Ausübung der Religion“, wie Art. 4 GG Abs. 2 unmissverständlich festschreibt.
Die Bundesregierung begrüßt alle Bemühungen, Muslime zu integrieren. Das ist auch das Ziel der 2006 gegründeten Deutschen Islamkonferenz (DIK), in der verschiedene islamische Verbände vertreten sind. Es wurden und werden nur solche Organisationen beteiligt, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zweifelsfrei anerkennen und beachten.
Die DIK trägt aktiv dazu bei, die Beziehungen zwischen Staat und islamischen Organisationen partnerschaftlich weiterzuentwickeln. Das deutsche Religionsverfassungsrecht sieht eine Vielzahl von Kooperationen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften vor. Diese betreffen u.a. die Bildung, wie Religionsunterricht an öffentlichen Schulen oder Theologie an öffentlichen Hochschulen. Hier hat die DIK bereits wichtige Impulse geben können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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