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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Andreas Koch am 21. März 2018
16675 Leser · 12 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Kindergeld ins ausland

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin!
Es kann doch nicht sein,das von unseren Steuergeldern Kindergeld ins Ausland versendet wird, obwohl die kinder garnicht in Deutschland leben.Nur weil der Vater,oder Mutter hier arbeiten.343 Millionen Euro werden da verschleudert,was unser Volk selber braucht.DAs Kindergeld ins Ausland senden muss sofort eingestellt werden.wenn Kinder hier nicht Leben,gibt es nichts.Die Eltern können dieses in Ihren Land tun,aber da erhalten die nicht so viel wie in Deutschland,wir geben einfach zu viel von unseren Steuergeldern an andere ab,was wir selber brauchen.Wenn es die EU so will,dann sollen die doch deises bezahlen alle und nicht mir.Das ist das Geld,was wir schon mehr bezahlen als andere EU Länder genau so ist es.Die fordern mehr Geld weilein Land ausgetreten ist,na bitte das ist unsere Mehrleistung,die wir bringen sollen 343 Millionen Kindergeld an Konten im Ausland überwiesen.Stecken Sie nicht noch mehr Geld denen in den Rachen,die anderen Staaten freuen sich über Deutschland dumheit.
Was wollen Sie nun dagegen tun.Dieses ist nur ein Auszug mit den Geldangaben von der Bundesagentur für Arbeit.
Es ist aber ein ernstes Thema,was Sie behandeln müsse,denn es betrifft Ihr Volk und den Steuerzahler.

Mit freundlichen Gruß Andreas Koch

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 23. April 2018
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Koch,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Freizügigkeit in der EU ist eine der wichtigsten Errungenschaften des europäischen Einigungsprozesses und einer der sichtbarsten Vorzüge für Europas Bürgerinnen und Bürger. Die überwiegende Mehrzahl der Unionsbürger, die nach Deutschland zuzieht, übt ihr Freizügigkeitsrecht in Übereinstimmung mit den geltenden nationalen und europäischen Regeln aus. Aber auch uns ist bekannt, dass ein kleiner Teil davon missbräuchlich staatliche Leistungen in Deutschland bezieht. Sie haben Recht: Das müssen wir auf der Grundlage des europäischen Rechts wirkungsvoll unterbinden.

Bund und Länder beschäftigen sich intensiv mit Möglichkeiten, Missbrauch bei der Inanspruchnahme der Freizügigkeit und beim Bezug von Sozial- und Familienleistungen zu bekämpfen. Im Jahr 2014 hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, das auch den Kindergeldbezug mit einschließt.

Der Berechtigte und das Kind erhalten jetzt eine steuerliche Identifikationsnummer, um ungerechtfertigte Zahlungen zu vermeiden. Damit kann die Familienkasse durch Datenabgleich ausschließen, dass Eltern für das gleiche Kind mehrfach Kindergeld erhalten. Die Behörden prüfen auch die Voraussetzungen für Kindergeld umfassender und konsequenter als früher. Eltern müssen außerdem genau nachweisen, dass Kinder, für die sie staatliche Leistungen beziehen möchten, überhaupt existieren. Insgesamt arbeiten die deutschen Behörden inzwischen koordinierter und deutlich erfolgreicher mit den für Kindergeld zuständigen Stellen im jeweiligen Heimatstaat zusammen.

Es ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, Rechtsmissbrauch und Betrug konsequent zu bekämpfen und zu ahnden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (12)Schließen

  1. Autor ines schreiber
    am 22. März 2018
    1.

    In Amerika wird teilweise eine DNA-Probe genommen um nachzuweisen ob es die eigenen Kinder sind...
    Des Weiteren das Kindergeld wurde für Deutsche eingeführt... um deutschen die Entscheidung für Kinder zu erleichtern...

  2. Autor Johannes Wollbold
    am 23. März 2018
    2.

    Es geht um EU-Ausländer, zur Hälfte aus unserem Nachbarland Polen (einige sicher einfach Pendler), die hier arbeiten, Steuern und Sozialabgaben zahlen. Also nichts in Richtung "Sozialschmarotzer", falls jemand dieses Unwort hier im Hinterkopf hat.

    Denn Kindergeld muss ja gezahlt werden, es geht nur um die Höhe. Die Bundesregierung hatte vor einem Jahr schon vergeblich versucht, die EU-Richtlinie so zu ändern, dass "Kindergeld für EU-Ausländer an das [Lebenshaltungs-]Niveau des Heimatlandes angepasst werden soll" (Welt-Artikel). Aber dann müssten ggf. auch Kindergeld oder vergleichbare Leistungen für in der EU arbeitende Deutsche erhöht werden - wer zahlt die Differenz? Oder sehe ich da etwas falsch?

  3. Autor Andreas Koch
    Kommentar zu Kommentar 2 am 23. März 2018
    3.

    Es geht ja nicht um die ,die hier arbeiten,es geht eben um die Schmarotzer,die als Flüchtlinge gekommen sind und nur auf unsere Kosten hier leben und das Kindergeld nach Hause schicken,weil die Kinder auf den Vater oder Mutter laufen.Das Proplem liegt bei der EU.
    Warum zahlen wir Kindergeld für leute die sich hier melden und nach etwas Zeit die Kinder mit Frau zurück schicken,um das Geld weiter zu kassieren.
    Wer hier Steuern bezahlt soll dieses Geld auch erhalten,aber keine Schmarotzer.

  4. Autor Karin Kampmann
    am 23. März 2018
    4.

    ich bin wie man damals sagte, in einer Türkensiedlung groß geworden - schon damals hieß es uns gegenüber: " Der deutsche Staat ist doch bescheuert, der bezahlt für Kinder, die es gar nicht gibt".
    Noch Fragen?!

  5. Autor Felizitas Stückemann
    am 24. März 2018
    5.

    Zu 5.: Stimmt. Die "Sozialschmarotzer" allerdings sind
    diejenigen, die Kinder als ihre angeben, aber nicht ihre
    sind. Das zu überprüfen wäre sehr aufwendig, aber
    wichtig. Die geforderte Anpassung der Höhe wurde
    leider von der EU abgelehnt, weil dann, ebenso die
    Renten der im Ausland lebenden Deutschen, angepasst
    werden müssten. Eine fadenscheinige Ausrede.

  6. Autor Vera Busch
    am 26. März 2018
    6.

    Nur zur Information :
    Nicht nur Ausländer, die in Deutschland arbeiten sonndern auch Deutsche, die im Ausland wohnen,können Kindergeld erhalten.
    https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderge...

    Was meint ihr den, warum das Kindergeld jetzt ständig erhöht wird ?

    Und es gibt auch noch ein Kinderzuschlag.
    Für Elternpaare gilt eine Mindesteinkommensgrenze von monatlich 900 Euro, Alleinerziehende müssen über ein Mindesteinkommen von 600 Euro im Monat verfügen. Den Kinderzuschlag können Eltern nur dann beanspruchen, wenn ihre monatlichen Einnahmen (beispielsweise Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit, Arbeitslosengeld I oder Krankengeld) dieses Mindesteinkommen erreichen. Kindergeld und Wohngeld zählen nicht zum Einkommen.

  7. Autor ines schreiber
    Kommentar zu Kommentar 2 am 27. März 2018
    7.

    Herr Wollbold ,
    Das Kindergeld wurde aus anderen Gründen eingeführt...
    Bestimmt nicht um die halbe Welt mit Kindergeld zu beglücken...

  8. Autor Angelika Kaiser
    am 02. April 2018
    8.

    Oftmals kommt das Kindergeld bei den Kindern doch gar nicht an und wird für viele andere Dinge verwendet. Kostenlose Betreuung in Kitas und kostenloses Schulessen wären besser.
    Auch kostenlose Schulkleidung würde viel Spannung aus den Schulen nehmen. In vielen Ländern wird es genau so gemacht und die Kinder und Jugendlichen tragen diese Kleidung mit Stolz. Bereits in den Schulen werden die Kinder und Jugendlichen durch ihre äußere Erscheinung in arm und reich oder einer bestimmten Religion zugeordnet. Schon dort wird die Spaltung der Gesellschaft eingeleitet, dem kann man mit schicker Schulkleidung sehr gut entgegen steuern.
    Betreuung, Kleidung, Essen, Schulbücher finanzieren hier in Deutschland, kein Geld ins Ausland.

  9. Autor Felizitas Stückemann
    am 10. April 2018
    9.

    Zu 11.: Angelika Kaiser, In allen Punkten meine volle
    Zustimmung !! Besser kann es nicht gehandhabt werden.

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