Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor B. Schraudolf am 23. März 2018
16439 Leser · 3 Kommentare

Soziales

Kinderbaugeld

Guten Tag Frau Bundeskanzlerin,
Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Wiederwahl.
Ich habe eine Frage.
Kommt das Kinderbaugeld eigentlich und wann?
Mann hört nach der Regierungsgründung kein Wort mehr vom Baukindergeld.
Unsere Tochter mit Mann hat 5 Kinder und sie möchten Ihr altes Häuschen renovieren. Wir helfen als Familie alle mit, dass dies gelingt. Sie können sich vorstellen, dass die Familie bei einem Einmannverdienst kaum Spielraum zum Sparen hatten, zumal unser Schwiegersohn ein Jahr noch auf Fortbildung war, damit der Verdienst überhaupt reicht. Sie haben sich ganz bewusst für so viele Kinder entschieden.

Darum wäre das Baukindergeld eine willkommene Hilfe.
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen , vielleicht mit einer konkreten Ansage.
Alles Gute , weiterhin eine glückliche Hand.

Mit freundlichen Grüßen

Birgitt Schraudolf

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 30. April 2018
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Schraudolf,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Wie können Ihnen versichern: Die Vorhaben des Koalitionsvertrages werden jetzt Schritt für Schritt in Angriff genommen. Bis es zu einer gesetzlichen Neuregelung kommt, müssen allerdings die notwendigen Schritte des Gesetzgebungsverfahrens durchlaufen werden: Die Bundesregierung erarbeitet einen Gesetzentwurf, den zunächst das Bundeskabinett beschließt, anschließend müssen Bundestag und Bundesrat dem zustimmen und der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnen, bevor es dann in Kraft treten kann.

Wir bitten deshalb um Verständnis, dass wir Ihnen heute noch keinen konkreten Termin für das Inkrafttreten des Gesetzes zum Baukindergeld nennen können. Aber es wird an der Umsetzung des Vorhabens gearbeitet: Vorgesehen ist ein Baukindergeld in Höhe von 1200 Euro je Kind und pro Jahr, das über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt wird. Es soll bei einem Kind bis zu einer jährlichen Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen gewährt werden, für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 15.000 Euro.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Hans-R. John
    am 23. März 2018
    1.

    Hallo, gehört dieser Beitrag hier hin? Ich glaube nicht.

  2. Autor Yan Suveyzdis
    am 23. April 2018
    2.

    ...ich glaube gehört.. und Regierung macht auch gute Sache...
    1200 EUR Kinderbaugeld / je Kind/ Jahr ist richtige Entscheidung
    --
    seit WANN?

  3. Autor Yan Suveyzdis
    Kommentar zu Kommentar 2 am 23. April 2018
    3.

    natürlich, NUR für D-Bürger....
    ---
    Flüchtlinge bekommen HAUSE und HOTEL in Deutschland FREI bis jetzt.....
    http://direktzu.de/kanzlerin/messages/neue-haeuser-fuer-f...

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