Sehr geehrte Frau Schraudolf,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Wie können Ihnen versichern: Die Vorhaben des Koalitionsvertrages werden jetzt Schritt für Schritt in Angriff genommen. Bis es zu einer gesetzlichen Neuregelung kommt, müssen allerdings die notwendigen Schritte des Gesetzgebungsverfahrens durchlaufen werden: Die Bundesregierung erarbeitet einen Gesetzentwurf, den zunächst das Bundeskabinett beschließt, anschließend müssen Bundestag und Bundesrat dem zustimmen und der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnen, bevor es dann in Kraft treten kann.
Wir bitten deshalb um Verständnis, dass wir Ihnen heute noch keinen konkreten Termin für das Inkrafttreten des Gesetzes zum Baukindergeld nennen können. Aber es wird an der Umsetzung des Vorhabens gearbeitet: Vorgesehen ist ein Baukindergeld in Höhe von 1200 Euro je Kind und pro Jahr, das über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt wird. Es soll bei einem Kind bis zu einer jährlichen Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen gewährt werden, für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 15.000 Euro.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 23. April 2018
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