Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor bbb rrr am 05. März 2018
14842 Leser · 8 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Rechte der Frauen - muslimische Parallelwelten

Sehr geehrte Frau Merkel,

in den letzten Wochen habe ich auf eine Stellungnahme von Ihnen zur Aufnahme der Zweitfrau eines Asylbewerber gewartet.
In den letzten Tagen gab es wieder "Ehrenmorde" . Eine erwachsene Frau wurde getötet eine 17jährige schwerst verletzt.
https://www.welt.de/vermischtes/article174109391/Laupheim.... In beiden Fällen handelt es sich um sogenannte muslimische "Ehrenmorde".
Was mich hier auch schockt ist die Tatsache, dass die schwangere 17 jährige in Deutschland als 15jährige eine muslimische Ehe eingehen durfte (steht so in der Österreicher Presse). Ihr Mann war doppelt so alt. Mit 16 bekam sie ihr erstes Kind, bei der Tat war sie wieder schwanger.
Warum dürfen muslimische Verbände in Deutschland 15jährige nach ihren Recht verheiraten? Warum werden Bigamisten (ich rede nicht von den Kindern und Frauen ) durch das Asylrecht voll unterstützt? Beides ist mit unseren Gesetzen nicht vereinbar. Und es werden durch die Hintertür die Rechte der Frau verletzt. Wann werden unsere Gesetze wieder beachtet?

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 12. April 2018
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Hirschbeck,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Bereits unsere Antworten vom 26. März und vom 9. April 2018 haben klargestellt, dass in Deutschland Mehrehen unzulässig sind und auch aufenthaltsrechtlich nicht anerkannt werden. http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/sozialleistunge...

http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/asylrecht-86257...

Es kann jedoch vorkommen, dass eine von einer ausländischen Mehrehe betroffene Frau in Deutschland eine eigenständige Aufenthaltserlaubnis erhält, wenn ihr im Herkunftsland Verfolgung droht.

Da in der jüngeren Vergangenheit vermehrt minderjährige, bereits verheiratete Flüchtlinge nach Deutschland gekommen waren, ist das Eheschließungsrecht im Jahr 2017 deutlich verschärft worden. Heiraten darf man in Deutschland erst, wenn man 18 Jahre alt ist. Ehen, bei denen einer der Ehegatten im Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, sind unwirksam. Dieser Grundsatz gilt auch für Ehen, die nach ausländischem Recht wirksam geschlossen wurden. „In Deutschland darf es keine Kinderehen geben. Kinder gehören nicht vor das Standesamt und auch nicht an den Traualtar.“, so der damalige Bundesjustizminister Heiko Maas. Daher sind auch religiöse oder traditionelle Akte, die eine eheähnliche Verbindung zweier Menschen begründen sollen, ausdrücklich verboten, wenn eine dieser Personen minderjährig ist.

Mehr Informationen hierzu erhalten Sie auf der Website des Bundesjustizministeriums unter https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2017/06022017_B...

Die Bundesregierung bekennt sich dabei auch weiterhin zu ihrer Verpflichtung, Menschen Schutz zu gewähren, die in einer humanitären oder politischen Notlage sind. Zu einzelnen Sozialleistungen für Flüchtlinge verweisen wir ebenfalls auf unsere Antworten in diesem Forum vom 26. März und vom 9. April 2018.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (8)Schließen

  1. Autor ines schreiber
    am 05. März 2018
    1.

    Klasse Artikel super... dem ist nichts hinzuzufügen

  2. Autor Werner Scherfer
    am 06. März 2018
    2.

    Wir verteidigen Deutschland am Hindukusch, ( schwachsinn unserer Politiker) ! Wir können noch nicht mal in unseren Land die Gesetze gegen die Muslime durchsetzen, 25 Jahre falsche Politik,Jetzt dürfen die selben Parteien es nochmal versuchen .

  3. Autor Erhard Jakob
    am 06. März 2018
    3.

    *Vor dem Gesetz sind alle gleich!?*
    .
    Mord ist Mord!

  4. Autor ines schreiber
    am 06. März 2018
    4.

    Neulich habe ich einen kurzen Bericht gesehen über Frauenhäuser in Deutschland.... die sind proppenvoll die können keine mehr aufnehmen... zu dreiviertel sind muslimische Frauen in Frauenhäusern...

  5. Autor Erhard Jakob
    am 06. März 2018
    5.

    Diese Frauen sind zwei-
    mal geflüchtet.
    .
    1. Aus dem Heimatland.
    2. Aus dem Haus in Deutschland, welches
    die Familie zur Verfügung gestellt
    bekommen hat.

  6. Autor bbb rrr
    am 12. März 2018
    6.

    https://www.welt.de/vermischtes/article174477644/Laupheim...
    Ich finde es schrecklich, wenn solche Weltanschauungen der Scharia durch die
    Hintertür hierher gelangen. Und das passiert, wenn Bigamie und Kinderehen Muslimen aufgrund ihres Glaubens erlaubt werden.

  7. Autor ines schreiber
    Kommentar zu Kommentar 6 am 13. März 2018
    7.

    Katja ,
    Erlaubt wahrscheinlich nicht aber geduldet!!!
    So wie es auch bei Beschneidung von Mädchen und Jungen geduldet wird , so wie das Schächten geduldet wird !
    Es leben sehr viele Bigamisten in unserem Land , viele sagen es einfach nicht !
    Hat ja auch Vorteile wenn man mehrere Wohnungen mit Frauen und Kindern hat , und man sie selber noch nicht mal finanzieren muss !

  8. Autor Angelika Kaiser
    am 25. März 2018
    8.

    Hallo Katja, du hast es auf den Punkt gebracht. danke bin genau deiner Meinung!

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