Sehr geehrte Frau Hirschbeck,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Bundesregierung stellt das Asylrecht nicht infrage. Gleichwohl hat sie seit der Flüchtlingskrise 2015 viele Reformen umgesetzt.
So gewährleistet das Datenaustauschverbesserungsgesetz eine eindeutige Identifizierung. Im Asylverfahren werden nun personenbezogene Daten der geflüchteten Menschen - wie Fingerabdrücke - zentral gespeichert. Alle am Verfahren beteiligten Behörden haben darauf Zugriff. Mehrfachmeldungen einer Person oder verschiedene Identitäten sind damit ausgeschlossen. Bei fehlenden oder ungültigen Ausweispapieren kann die Herausgabe von Mobiltelefonen und anderen Datenträgern verlangt werden, um die Identität festzustellen.
Bei unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen erfolgt jetzt schon eine flächendeckende Altersfeststellung. In Zweifelsfällen kann auch eine ärztliche Untersuchung veranlasst werden. Die Zuständigkeit dafür liegt bei den Bundesländern.
Mehrehen sind in Deutschland verboten. Im deutschen Aufenthaltsgesetz ist daher ein Nachzug von Zweitehegatten einer im Ausland geschlossenen polygamen Ehe grundsätzlich nicht zulässig. Die Vorschrift im Aufenthaltsgesetz ist eindeutig: Eine Aufenthaltserlaubnis darf nur für einen Ehegatten des Ausländers erteilt werden. In Einzelfällen kann jedoch der Nachzug dann erlaubt werden, wenn dies zur Vermeidung einer „außergewöhnlichen Härte“ erforderlich ist. Das kann unter Umständen der Fall sein, wenn Kinder sonst ohne ihre leibliche Mutter in Deutschland aufwachsen müssen. Hierbei handelt es sich aber um Einzelfälle.
Asylbewerber erhalten Unterstützung für ihren notwendigen persönlichen Bedarf. Das, was sie für das tägliche Leben brauchen, erhalten sie überwiegend als Sachleistungen. Auch das so genannte „Taschengeld“ von monatlich 135 Euro kann, soweit möglich, als Sachleistung erbracht werden. Deutschland erfüllt damit die verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (13)Schließen
am 27. Februar 2018
1.
am 27. Februar 2018
2.
Kommentar zu Kommentar 1 am 27. Februar 2018
3.
am 28. Februar 2018
4.
am 28. Februar 2018
5.
am 28. Februar 2018
6.
am 28. Februar 2018
7.
Kommentar zu Kommentar 6 am 01. März 2018
8.
Kommentar zu Kommentar 8 am 02. März 2018
9.
am 10. März 2018
10.
am 26. März 2018
11.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.