Sehr geehrter Herr Niewerth,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Fahrraddiebstähle, sowohl durch Einbrüche in Geschäfts- oder Lagerräume als auch von öffentlichen Abstellplätzen oder aus Fahrradgaragen, stellen seit vielen Jahren eine häufig begangene Form der Allgemeinkriminalität dar. Polizeiliche Maßnahmen erfolgen in den Bundesländern in erster Linie auf lokaler und regionaler Ebene. Auch Präventionsmaßnahmen fallen grundsätzlich in die Länderzuständigkeit.
Vielen Dank für Ihre detaillierten Vorschläge zur Bekämpfung des Fahrraddiebstahls, die wir an dieser Stelle nicht im Einzelnen bewerten können. Wie möchten aber darauf hinweisen, dass Bund und Länder bereits eine Vielzahl von Maßnahmen in diesem Bereich umgesetzt haben.
Zur Verhinderung von Fahrraddiebstählen sind vor allem präventive Maßnahmen wichtig. Der Nationale Radverkehrsplan 2020 betont die Bedeutung sicherer Abstellanlagen sowie polizeilicher und technischer Maßnahmen für die Reduzierung der Diebstähle. https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/bund/nationaler-....
Die technologische Weiterentwicklung von Lösungen zum Diebstahlschutz – zum Beispiel GPS-Tracking, digitale Schlösser, elektronische Wegfahrsperren - kann ebenfalls eine wichtige Rolle zum Schutz von Fahrrädern spielen.
Die Bundesregierung unterstützt auch Modellprojekte, die den Fahrraddiebstahl eindämmen sollen. So werden durch die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) viele Vorhaben gefördert, die die Errichtung von Radabstellanlagen und Radstationen zum Ziel haben.
Hier finden Sie konkrete Tipps zum Schutz vor Fahrraddiebstahl und Hinweise zum Fahrradpass:https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/diebstah...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 19. April 2018
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