Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Heidi Schaeftner am 19. März 2018
13946 Leser · 5 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Unterstützung zur Aussage Minister Seehofer

Sehr geehrte Frau Kanzlerin,
wieso schwächen Sie Deutschland und das deutsche Kulturgut und ignorieren Sie die den Wunsch der Mehrheit der Deutschen.
Der Islam gehört nicht zu Deutschland - Herr Seehofer spricht die Meinung der Mehrheit der Deutschen aus.
Wieso können wir nicht stolz und authentisch auftreten und der Welt zeigen wo unsere Werte sind.
Wir können unsere Gäste aufnehmen und Ihnen Gastrecht geben aber doch nicht unsere Identität aufgeben.
Privat können wir gerne ein Zimmer in unserem Haus anbieten - aber doch nicht das ganze Haus.
Ich kann Ihre Haltung nicht nachvollziehen - Toleranz und Gastrecht ist eins aber doch nicht Ausverkauft
Bitte sprechen mehr mit Ihrem Volk
Danke und liebe Grüße
Heidi Schäftner

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 30. April 2018
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Schäftner,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Religionsfreiheit ist in Deutschland eines der zentralen Freiheitsversprechen des Grundgesetzes. Sie gilt für Christen, Juden, Muslime und für Angehörige anderer Glaubensrichtungen, denen Artikel 4 des Grundgesetzes die Ausübung ihres Glaubens garantiert. Die große Mehrzahl der etwa 4,5 Millionen Muslime in Deutschland lebt ihren Glauben friedlich, verfassungs- und gesetzestreu.

Die Bundesregierung hat ein großes Interesse am guten Zusammenleben mit den Muslimen in unserem Land. Seit 2006 gibt es die Deutsche Islamkonferenz, um über dieses Zusammenleben zu diskutieren, gegebenenfalls Fehlentwicklungen zu benennen und gemeinsam Fortschritte anzustreben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (5)Schließen

  1. Autor Ingeborg von Platen
    am 20. März 2018
    1.

    Ich kann Sie nur unterstützen: der Islam gehört natürlich nicht zu Deutschland.
    Ich könnte ja noch verstehen, wenn man sagen würden, dass hier lebende Muslime zu D gehören und zwar solche, die sich anpassen, integrieren, die hiesigen Werte anerkennen und respektieren (ist nicht Respekt ein gern benutztes Wort der Muslime?). Aber der Islam? Eine Religion, die sich als politische Ideologie versteht, die ein Land verändern und übernehmen will, die keine andere Religion neben sich anerkennt. Mit einem Wort, eine Religion, die gegen unser GG verstößt. Das kann nicht zu D gehören.
    D und Europa basieren auf Judentum und Christentum. Alle anderen Religionen sind auch hier vertreten, aber keine maßt sich an, als alleinseligmachende aufzutreten und alle anderen als schlecht und negativ zu betrachten. Der politische Islam (inkl. Scharia, Kinderehe, Verschleierungszwang, etc.) hat mit Europa und D absolut nichts zu tun.

  2. Autor Johannes Wollbold
    am 23. März 2018
    2.

    "Der Islam gehört nicht zu Deutschland" ist ein sinnloser und inhaltsleerer Satz. An die Diskussion darüber sollte man keine Zeit verschwenden. Zumal der Satz einen diffamierenden, intoleranten, ausgrenzenden Unterton hat.

    S. meinen heutigen Kommentar unter www.direktzu.de/kanzlerin/messages/welche-religionen-geho...

  3. Autor Johannes Wollbold
    am 05. April 2018
    3.

    Was den ausgrenzenden Unterton des Satzes "Der Islam gehört nicht zu Deutschland" betrifft, empfehle ich den differenzierten, Motive und Konflikte offenlegenden Film "Das deutsche Kind". Die persönlichen Konflikte um Erziehung und Sorgerecht kochen rund um Diskussionen in der Stadt zu einem Moscheebau hoch. Ein leidiges Thema, bei dem "besorgte Büger" meiner Meinung nach regelmäßig Art. 4 GG (Religionsfreiheit) missachten.

    Der Film wird z.B. am 8.4. 20:15 wiederholt und ist bis 4.7. in der ARD-Mediathek verfügbar: http://www.daserste.de/unterhaltung/film/filmmittwoch-im-...

  4. Autor bbb rrr
    Kommentar zu Kommentar 3 am 15. April 2018
    4.

    Eine Religion die selbst Religionsfreiheit verwährt? Da funktioniert doch dann das Grundrecht auf Religionsfreiheit nicht mehr. Solange kein einziger größerer muslimischer Verband sich von der Scharia distanziert, bricht diese Religion
    mit unserem Grundgesetz .

  5. Autor Yan Suveyzdis
    am 23. April 2018
    5.

    Wie akzeptabel sind Antworten in Namens der FRAU MERKEL--?

    "In Deutschland besteht Religionsfreiheit. Sie ist eines der zentralen Freiheitsversprechen unseres Grundgesetzes. Sie gilt für Christen, für Juden, für Muslime und Angehörige anderer Glaubensrichtungen. Im Rahmen unserer Verfassungsordnung ist die Ausübung des Glaubens garantiert.

    Etwa 4,5 Millionen Muslime leben in Deutschland. Die große Mehrzahl dieser Menschen lehnt wie die Mehrheit aller in unserem Lande lebenden Menschen Radikalismus und islamistischen Terror ab. Viele von ihnen leben ihren Glauben, den Islam, friedlich, verfassungs- und gesetzestreu."
    --
    KLAR, Religionsfreiheit !
    ABER
    Terroranschlag mit "Allahu Akbar" ist Ausübung des Glaubens AUCH!
    ---
    bitte offen Ihre Augen, Frau Merkel!!
    Islam ist NICHT nur Religion derzeit. Der hat eigener Rechtsysteme mit Richter und Mörder und Angst für Bürger, Das widerspricht unserem GG !
    So, Separate Islam Gesetz ist sinnvoll, liebe Bundeskanzlerin!

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